Mit dem Wärmeplanungsgesetz Kommunen den Rücken stärken
„Das Wärmeplanungsgesetz soll den Kommunen den Rücken stärken, die Zuständigkeit klar regeln und der Verantwortung des Landes gegenüber den Kommunen nachkommen“, erklärt Markus Gleichmann, Sprecher für Energiepolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, mit Blick auf die Umsetzung des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes auf Landesebene und die heutige Beratung des Themas im Landtag.
Die planungsverantwortlichen Stellen erhalten „den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten“, wie das Gesetz in § 6 Abs. 1 ausführt. Der Bund stellt dafür 12 Millionen Euro zur Verfügung, im Sondervermögen des Landes sind sieben Millionen Euro dafür gesichert.
„Wir wollen Nahwärmenetze als Grundlage einer sozialen Wärmeversorgung gemeinsam mit Stadt- und Kreiswerken sowie Bürgerenergiegenossenschaften ausbauen. Es ist preiswerter und langlebiger, wenn Investitionen und Dekarbonisierung zentral erfolgen. Der Gemeinde- und Städtebund hat auch darum gebeten ‚schnellstmöglich für eine verlässliche Rechtsgrundlage und vollständige Finanzierung dieser neuen Aufgabe zu sorgen‘. Wir appellieren daher an die demokratische Opposition, rasch mit uns gemeinsam das Gesetz zu verabschieden und somit die Finanzierung abzusichern“, so Gleichmann.