Hauboldt: Nur Änderungen in Hartz-IV-Regelungen helfen Sozialgerichten wirklich

Mit Blick auf aktuelle Zahlen zum Anstieg der Hartz-IV-Verfahren an den Sozialgerichten in Thüringen um 25 Prozent sowie auf die morgige Sitzung des Bundesrates, die auch die Situation an den Sozialgerichten zum Thema hat, erneuert Ralf Hauboldt, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, die Forderung nach Änderungen bei den Hartz-IV-Regelungen zur möglichst zeitnahen Entlastung der Sozialgerichte.

"Hartz IV ist als Armut per Gesetz nicht nur sozialpolitisch eine Katastrophe, die schleunigst beendet werden muss. Die rechtliche Regelung ist auch handwerklich miserabel gemacht. Sie wurde in einer Nacht- und Nebelaktion mit heißer Nadel gestrickt", so Hauboldt. Das räche sich seit langem zulasten der betroffenen Bürger. Die Vorschriften seien unklar und kompliziert formuliert, Auslegung und Anwendung von Begriffen und die Berechnungsmethoden seien selbst für Behörden oft undurchschaubar, moniert Hauboldt. So müsse zum Beispiel das "Konstruktionsungeheuer Bedarfsgemeinschaft" endlich angegangen werden. Jeder Unterstützungsbedürftige müsse eigenständige Leistungsansprüche erhalten, fordert der LINKE-Abgeordnete.

Nun lägen aus Wissenschaft und Praxis Vorschläge für Änderungen vor. Hauboldt kritisiert, dass die neueste Initiative der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt im Bundesrat zu Hartz IV und Sozialgerichten zu kurz greift. "Im Rahmen der morgigen Sitzung des Bundesrates steht zu diesem Problem nur ein Entschließungsantrag zur Debatte, obwohl die Länder in den Bundesrat auch eigene Gesetzentwürfe zur Änderung von Hartz IV einbringen können. Stattdessen wird die Verantwortung auf die neue Bundesregierung abgeschoben. Der Antrag ist offensichtlich nur aktionistisches Schaulaufen", kritisiert der Linksfraktionär. Er fordert die Thüringer Landesregierung auf, im Bundesrat mit dem Ziel konkreter Gesetzesänderungen aktiv zu werden und erinnert daran, dass vor einiger Zeit auch die noch im Amt befindliche Landesregierung Änderungsbedarf bei Hartz-IV-Regelungen zur Entlastung der Sozialgerichte bejaht hat. Allerdings müsse im Rahmen der Novellierung der Hartz-IV-Regelungen erreicht werden, dass tatsächlich den Betroffenen geholfen werde.

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