Einführung des integrierten Bachelor ist wichtige Verbesserung der Juristenausbildung

Dr. Iris Martin-Gehl

„Die Einführung des integrierten Bachelor-Abschlusses in die universitäre Juristenausbildung in Thüringen ist eine wichtige Verbesserung zugunsten der Studierenden. Damit wird zukünftig sichergestellt, dass auch bei Nichtbestehen des ersten juristischen Staatsexamens die Betroffenen dennoch einen Nachweis über ihre im bisherigen rechtswissenschaftlichen Studium erworbenen Fachkompetenzen und Qualifikationen erhalten. Sie stehen dann nicht mehr - wie bisher - nach einem langen Studium mit leeren Händen da“, so Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, mit Blick auf die anstehende Beratung unseres Gesetzentwurfes in erster Lesung im laufenden Plenum des Landtags.

 

Mit einem solchen Bachelor-Abschluss ergeben sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, etwa bei Verwaltungen, im Versicherungswesen, bei Krankenkassen - also überall dort, wo Mitarbeitende mit juristischen Grundkenntnissen gesucht werden. Auch eine Weiterqualifizierung durch ein anschließendes Masterstudium wird damit möglich. „Deshalb ist es begrüßenswert, dass es nun zu einer entsprechenden Ergänzung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes kommen soll“, unterstreicht Iris Martin-Gehl.

 

Die LINKE-Abgeordnete weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass unser Gesetzentwurf Vorschläge aus der rechtswissenschaftlichen Ausbildungspraxis in Thüringen aufgreift. „Es ist davon auszugehen, dass die angestrebten gesetzlichen Änderungen auch der Interessenlage der juristischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena entsprechen. Die Gesetzentwürfe sollten daher in einer Anhörung im zuständigen Justizausschuss zügig beraten werden, damit diese sinnvolle Neuerung in der Juristenausbildung in Thüringen noch vor Ende der Wahlperiode des Landtags beschlossen und zeitnah umgesetzt werden kann“, betont Dr. Iris Martin-Gehl abschließend.


 

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