Rechtsmittel gegen sogenannte Antiextremismuserklärung

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2303


Rechtsmittel gegen sogenannte Antiextremismuserklärung


Die Landesregierung wird aufgefordert, die von der Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" geforderte sogenannte Antiextremismuserklärung rechtlich, insbesondere auf eine bestehende Verfassungswidrigkeit zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend dem Ergebnis der Prüfung Rechtsmittel einzulegen.



Begründung:
Die Bundesregierung verlangt im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" von den Zuwendungsempfängern eine Erklärung, mit der diese sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Förderung der Ziele des Grundgesetzes bekennen sollen.
Weiterhin sollen sich die Zuwendungsempfänger dazu verpflichten, auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Selbst der Anschein der Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller wie immaterieller Leistungen durch die Projekte soll durch Erklärung ausgeschlossen werden. Die Nichtunterzeichnung bzw. ein Verstoß gegen die Erklärung soll zur Nichtausreichung bzw. Rückforderung der Fördermittel führen.


Diese angeforderte Erklärung hat bundesweit zu erheblichen Protesten geführt. Neben vielen Persönlichkeiten und anerkannten Institutionen hat sich auch die Thüringer Landesregierung gegen die sogenannte Antiextremismusklausel ausgesprochen. Sozialministerin Heike Taubert (SPD) zeigte sich laut Nachrichtenagentur dapd vom 26. Januar 2011 irritiert von der Position der Bundesregierung. Taubert "sprach von 'Gesinnungsschnüffelei' und kündigte an, dass Thüringen das Verfahren nicht anwenden werde".


Um Rechtssicherheit für die Förderung der in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus engagierten und anerkannten Projekte herzustellen, ist die Durchführung eines Rechtsverfahrens nach entsprechender Vorprüfung geboten. Durch den Berliner Senat wurde laut Presseveröffentlichungen (vgl. u. a. taz vom 28. Januar 2011) bereits ein entsprechender Widerspruch eingelegt. Die durch den Antrag angeregte rechtliche Auseinandersetzung ist zudem geeignet, der fundierten Kritik an der Politik des Misstrauens und Gesinnungsschnüffelei zusätzlich Gewicht zu verleihen.

Zur Begründung ist auf die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken zu verweisen, die durch Prof. Dr. Dr. Battis in seinem Gutachten "Zur Zulässigkeit der 'Extremismusklausel' im Bundesprogramm 'Toleranz fördern - Kompetenz stärken" offenkundig geworden sind. Auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in seinem Gutachten "Bekenntniszwang im Zuwendungsbereich" zu bestehenden erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Am 10. Februar 2011 lehnte der Bundestag trotz der bekannten verfassungsrechtlichen Bedenken einen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, der die Bundesregierung zum Verzicht auf die sogenannte Antiextremismusklausel aufforderte.

Die Thüringer Landesregierung ist Zwischenempfänger der Fördermittelbescheide und reicht diese an Letztempfänger weiter. Sie steht gegenüber der Bundesregierung in der Pflicht, das Vorliegen der unterschriebenen sogenannten Antiextremismusklausel zu versichern. Darüber hinaus sind in Thüringen die Lokalen Aktionspläne von der Abgabepflicht betroffen, die unmittelbar durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" gefördert werden.

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