Stange: Fußfessel sinnvolles Instrument zur Schaffung von Sicherheit für Dritte und Resozialisierung des Betroffenen

Karola Stange

Mit Blick auf die gestern vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichte Entscheidung zur Zulässigkeit der praktischen Anwendung der elektronischen Fußfessel erklärt Karola Stange, LINKE-Abgeordnete und Vorsitzende der Strafvollzugskommission des Landtags:Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zeigt: Die elektronische Fußfessel ist ein verfassungsrechtlich zulässiges und fachlich sinnvolles Instrument.

Sie schafft Sicherheit für Menschen im Umfeld des entlassenen Straftäters. Sie ermöglicht der betreffenden aus der Haft entlassenen Person aber auch - zwar unter Führungsaufsicht mit Fußfessel, aber doch außerhalb der Haft - schon weitere Schritte in Richtung langfristige und wirksame Resozialisierung zu gehen. Das Instrument wird – auch veranlasst durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit Jahren schon in Deutschland – auch in Thüringen – eingesetzt. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte die Strafvollzugskommission des Landtags zum Anlass nehmen, sich vom zuständigen Justizministerium über die Erfahrungen und den aktuellen Stand der Anwendung der elektronischen Fußfessel als Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung berichten zu lassen. Dabei sollte auch das Teilthema der logistischen Zusammenarbeit der Bundesländer in Form der zentralen Einsatz-Überwachungsstelle in Hessen zur Sprache kommen.“

Mehr aktuelle Themen