Regierungskoalition lehnt sachwidrigen Antrag der CDU-Fraktion ab
Der Untersuchungsausschuss 6/2 Aktenlager Immelborn hat sich heute unter anderem mit einem Gutachten der Richterkommission befasst. Dieses verneint zwar die Unzulässigkeit eines von der CDU-Fraktion geforderten Rechtsgutachtens, bestätigt aber sehr wohl die Sachwidrigkeit des Antrags der CDU-Fraktion. Die Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen im Untersuchungsausschuss 6/2 „Aktenlager Immelborn“, Dr. Iris Martin-Gehl (DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erklären übereinstimmend:
„Wir halten an unseren Bedenken an der Zulässigkeit des Antrags weiterhin fest. Hinzu kommt seine Unzweckmäßigkeit. Der Antrag ist aus Sicht der Richterkommission sachwidrig. Das wird aus der Empfehlung der Richterkommission unmissverständlich deutlich. Ein Rechtsgutachten nach Vorstellung der CDU-Fraktion, das auf Sachverhalts-Unterstellungen beruht, kann nicht zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes beitragen.“ Das Thüringer Untersuchungsausschussgesetz bietet für die Ablehnung eines sachwidrigen Beweisantrages eine Grundlage, indem es insbesondere die Ablehnung von völlig ungeeigneten Anträgen durch die Ausschussmehrheit ermöglicht.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen achten selbstverständlich auch in diesem Fall das Recht der Minderheit auf Beweiserhebung. Es besteht jedoch kein Recht der Minderheit auf sachwidrige Beweiserhebung. Ein Zwischenbericht des Ausschusses soll bis Ende Mai 2017 vorliegen. Erst danach besteht nach Einschätzung der Koalitionspolitikerinnen eine zulässige und sinnvolle Grundlage für ein Gutachten zu Rechtsfragen rund um das Aktenlager Immelborn.