Koalitionsfraktionen legen Änderungen zum Hochschulgesetzentwurf vor

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft ihre Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Hochschulgesetzes vorgelegt. Die knapp 50 Zuschriften und die umfangreiche mündliche Anhörung im Ausschuss haben die Koalitionspartner darin bestätigt, die Mitbestimmungsrechte aller Statusgruppen der Hochschulen zu stärken. Die nun vorgelegten Änderungen folgen den Leitlinien des Gesetzesentwurfes der Landesregierung und konkretisieren den vorgelegten guten Gesetzentwurf weiter. So wird unter anderem geregelt, in welchen Angelegenheiten von Forschung und Lehre die sogenannte Hochschullehrermehrheit erforderlich ist und den Thüringer Hochschulen werden mehr Kompetenzen in eigenen Bauangelegenheiten übertragen. Außerdem sollen Lehrbeauftragte künftig unter vereinfachten Bedingungen auf Antrag Mitglieder der Hochschule werden können. Außerdem wird die Regelung zur Prüfungsunfähigkeit im Sinne der Studierenden konkretisiert.

Christian Schaft (DIE LINKE) führt hierzu weiter aus: „Es werden künftig auch Drittmittelbeschäftigte von den Kodizes für Gute Arbeit profitieren und die Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrbeauftragte vergütet. Bei Langzeitstudiengebühren haben wir die Härtefallregelungen gestärkt. Für die Zivilklauseln wird es zukünftig geregelte und transparente Verfahren geben, die die Hochschulen selbst entwickeln. Die Thüringer Hochschulen werden mit unserem Gesetz gut für die Erfüllung ihrer Aufgaben aufgestellt.“

Eleonore Mühlbauer (SPD): „Studierende und Lehrende sollen an unseren Hochschulen beste Bedingungen vorfinden. Dazu gehört es auch, dass unsere Universitäten in einem guten baulichen Zustand sind. Um die Hochschulen von bürokratischem Aufwand zu entlasten, können die Hochschulen künftig kleine Baumaßnahmen und Instandhaltungen selbst ausführen. Außerdem sorgen wir dafür, dass Lehrbeauftragte, die durch ihre Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Lehre leisten, spätestens nach drei Semestern innerhalb von drei Jahren die Rechte als Hochschulmitglieder erhalten können.“

Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Zukünftig rücken wir das Thema Diversität nicht nur mit einem Diversitätsbeauftragten in den Mittelpunkt, sondern geben den Hochschulen auch die Möglichkeit eine Koordinierungsstelle in diesem Bereich einzurichten. Außerdem wollen wir die Hochschulen dabei unterstützen sich an ganzheitlich nachhaltigen Standards auszurichten, dazu sollen sie sich an der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie orientieren. Weiterhin schaffen wir Klarheit für Studierende und Hochschulen bei der Frage der Erbringung von Krankenscheinen im Bezug auf die Prüfungsunfähigkeit.“

Das Hochschulgesetz wird im kommenden Aprilplenum beraten und verabschiedet.

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