Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt bleibt wichtige politische Aufgabe
Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in Thüringen kommentiert Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zeigt, dass mehr als die Hälfte der Thüringer Unternehmen die Pflichtquote von 5 Prozent bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht erfüllt. Dies ist keine neue Entwicklung.“
Die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten liege seit mehr als zehn Jahren bei ca. 3,8 Prozent. Nur in wenigen Branchen wird die Pflichtquote erfüllt, so im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Baugewerbe, bei Kfz-Dienstleistungen, der Logistik und im Gastgewerbe, hingegen gebe es noch großen Nachbesserungsbedarf. „Auch in Thüringen wird das Potential der vielen hochqualifizierten und motivierten Menschen mit Behinderungen nicht genutzt. Es kommt jetzt darauf an, die stetig steigenden Einnahmen des Landes aus den Ausgleichsabgaben der Unternehmen klug einzusetzen, um mehr Menschen mit Behinderungen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“, so Stange.
Die Beschäftigungsquote schreibt vor, dass in privaten und öffentlichen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten mindestens 5 Prozent Schwerbehinderte eingestellt werden müssen. Wird diese Quote nicht erfüllt, fallen Ausgleichszahlungen an den Staat an. Diese werden für verschiedene Formen der Beschäftigungsförderung genutzt. Seit dem Jahr 2009 erfüllt der Freistaat Thüringen als Arbeitgeber die Beschäftigungsquote und kommt somit seiner Verantwortung für die Inklusion nach. „Ich finde, dass es ein positives Signal aussendet, wenn das Land Thüringen seit vielen Jahren konsequent mehr als 2.000 Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt und so zeigt, dass Behinderungen nicht gegen eine Anstellung in anspruchsvollen Arbeitsverhältnissen sprechen“, kommentiert die Abgeordnete und fährt fort: „Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass seit 2015 die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe kontinuierlich steigen.“ Dies sei in erster Linie auf die im Bund beschlossene Erhöhung der Abgabe zurückzuführen. „Ich freue mich natürlich, dass die Einnahmen an dieser Stelle steigen und das Land somit die Ressourcen hat, um in Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt zu investieren. Zudem ist es richtig, dass durch eine stetige Erhöhung der Abgabe Betriebe dazu motiviert werden, sich aktiv für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Eine gute Investition stellt in meinen Augen die Förderung von Inklusionsbetrieben dar, die sich von 2015 bis 2020 verdoppelt hat. Hier werden mindestens 30 Prozent sozialversicherungspflichtiger Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzt und somit ein wichtiger Beitrag zur Inklusion geleistet.“