Immunitätsangelegenheit: LINKE-Justizausschussmitglieder erstatten Anzeige gegen Unbekannt

Sabine Berninger, Dr. Iris Martin-Gehl, Diana Skibbe

Nachdem bereits am gestrigen Dienstag u.a. durch Medienanfragen offenbar wurde, dass Informationen über eine Immunitätsangelegenheit einer/eines Landtagsabgeordneten nach außen gedrungen waren, haben sich die Mitglieder des Landtags-Justizausschusses Sabine Berninger, Dr. Iris Martin-Gehl und Diana Skibbe (Fraktion DIE LINKE) mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Gera gewandt.

„Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses bzw. einer besonderen Geheimhaltungspflicht gem. § 353 b StGB gestellt. Unabhängig davon, welche der mittlerweile in die Öffentlichkeit gelangten Informationen über Herrn Mohring tatsächlich stimmen, kann es nicht sein, dass immer wieder gegen die Vertraulichkeit solcher Angelegenheiten verstoßen wird, ohne dass das Konsequenzen hat“, so die LINKE-Politikerinnen.

Es handele sich bei einem solchen Vergehen um eine Straftat im Amt, für die das Strafgesetzbuch Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder drei Jahren vorsieht, wenn dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. „Wie etwa bei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Es ist kein ‚Kavaliersdelikt‘, das man nicht so ernst zu nehmen braucht. Ebenso wenig wie die Geschäftsordnung des Thüringer Landtages, die in § 104 die Vertraulichkeit bei Immunitätsangelegenheiten vorschreibt, aus Jux und Dollerei so formuliert und beschlossen wurde“, so die Abgeordneten, die darauf hinweisen, dass die Aufhebung der Immunität einer/eines Abgeordneten kein Schuldanerkenntnis sei, sondern lediglich den Weg frei mache für Ermittlungen, die auch der Entlastung der Betroffenen dienen könnten.

Nach dem Wortlaut des § 353 b StGB können die Ermittlungen zur Strafanzeige der drei Abgeordneten nur mit Ermächtigung durch den Landtagspräsidenten erfolgen.

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