Versammlungsrecht und Infektionsschutz für alle gleichermaßen gewährleisten

Steffen Dittes

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz erwartet der Innenpolitiker der Fraktion DIE LINKE im Landtag, Steffen Dittes, auch eine Verabredung zum konkreten Umgang mit nicht angemeldeten oder mit Auflagen versehenen Versammlungen sogenannter Corona-Leugner. Bei den Versammlungen würden immer systematisch stattfindende Rechtsverstöße begangen, Infektionsschutzbestimmungen, zum Beispiel die Abstandsregelungen oder Auflagen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, missachtet und damit die Gesundheit von Menschen gefährdet. „Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut. Auch wenn sämtliche Rechtsverordnungen darauf hinweisen, dass etwa die harten Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen gerade nicht für Versammlungen als Ausdruck der Meinungsfreiheit gelten, so stellt dies keinen Freibrief dar, durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln die Ausbreitung der Pandemie zu befördern“, so Dittes.

Der LINKE-Innenpolitiker weiter: „Der in den letzten Wochen zum Teil entstandene Eindruck, dass Versammlungsbehörden und Polizei bei Versammlungen, bei denen Verschwörungstheorien und demokratieverachtende Positionen gemeinsam mit Rechtsextremen vertreten werden, Auflagen zum Infektionsschutz und versammlungsrechtliche Auflagen weniger nachdrücklich versuchen durchzusetzen, ist vor allem denjenigen gegenüber verheerend, die ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sehr verantwortungsvoll und auch unter den aus den Infektionsschutzzielen begründeten Beschränkungen wahrnehmen.“

Dittes mahnt, dass durch das ignorante Verhalten diverser Veranstalter und Versammlungsteilnehmer die bisher liberale Versammlungspraxis, aber auch explizit die Gesundheit von Versammlungsteilnehmer*innen, eingesetzten Polizeibeamt*innen und Unbeteiligten gefährdet wird.

„Die Innenminister müssen bei der Innenministerkonferenz den adäquaten Umgang mit solchen Versammlungen erneut beraten und verabreden, wie Kommunen bei der versammlungsrechtlichen Bewertung von Anmeldungen und vermeintlich spontanen Versammlungen unterstützt und Maßnahmen ergriffen werden können, Auflagen wirksam durchzusetzen“, so Dittes abschließend.


 

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