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Tritt eines Ponys als Angriff auf die Polizei?

Ronald Hande

Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag erklärt: aus einer Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage gehe hervor, dass es 2025 insgesamt 172 verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte in Thüringen gab. Damit bewegt sich die Zahl auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (167). Dazu erklärt Hande: „Jeder tätliche Angriff auf Einsatzkräfte ist inakzeptabel, darunter waren auch besonders perfide Attacken wie mehrfache Tritte ins Gesicht oder der Schuss mit einer Gasdruckpistole ins Gesicht eines Polizisten – das ist aufs Schärfste zu verurteilen, solche Delikte gilt es konsequent aufzuklären. Aber die Anfrage zeigt auch: Eine Reihe gemeldeter Verletzungen entstanden offenbar nicht als Angriffshandlungen, sondern teils durch Verkehrsunfälle, Stürze, Kontakte mit unterschiedlichsten Tieren oder sonstige Einsatzfolgen, daher ist es wichtig, einen differenzierten Blick auf die Verletzungsursachen zu werfen.“

 

 

Ronald Hande weiter: „Im Ergebnis hat mich überrascht, was in der Aufstellung des Innenministeriums alles in der Rubrik ‚Fremdverschulden‘ einsortiert wird, darunter der Tritt eines Ponys gegen den Fuß eines Polizeibeamten, umherfliegende ‚Splitterteile nach der Explosion eines Lkw-Reifens beim Versuch einer Brandlöschung‘, Rauchgasvergiftungen während Evakuierungsmaßnahmen, eine Schnittverletzung beim Einschlagen einer Autoscheibe, ein Sturz bei einer Verfolgung oder Pfefferspray-Kontakte, bei denen teilweise offen bleibt, ob die Verletzung durch das polizeiliche Gegenüber oder den Einsatz eigener Mittel verursacht wurde. Besonders fragwürdig ist, dass die Landesregierung in acht als fremdverschuldet eingestuften Fällen nicht einmal mitteilt, welche konkrete Verletzung überhaupt vorgelegen haben soll – hier wäre mehr Transparenz angeraten.“

 

Hande wünscht, unabhängig von der Ursache, allen Polizeibeamtinnen und -beamten mit Verletzungen im Dienst gute Genesung und dankt für ihren Dienst. Die Erhebung zeige zudem: in über 85% der 1.274 gemeldeten Fälle 2025, bei denen in Thüringen Polizeivollzugsbeamte als „Opfer von Straftaten“ registriert wurden, wurden sie nicht verletzt. Knapp die Hälfte der Delikte waren dabei sogenannte Widerstandsdelikte. „Hier reicht es rechtlich bereits aus, sich beim Wegtragen an einem Geländer festzuhalten, ohne dass eine Angriffshandlung stattfindet, um eine solche Straftat statistisch zu zählen. Umso wichtiger ist es, statt pauschaler Rufe nach immer neuen Gesetzes- und Befugnisverschärfungen, egal ob im Strafgesetzbuch oder dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz, genau hinzuschauen und eine ehrliche Bestandsaufnahme durchzuführen“, so der Abgeordnete.

 

Die Kleine Anfrage samt Antwort finden Sie unter folgendem Link:

 

parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/107954/8_3562_straftaten_gegen_polizeibeamtinnen_und_beamte_in_thueringen_im_jahr_2025

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