Linke zum Polizeiaufgabengesetz: Abrüsten statt unverhältnismäßig aufrüsten – Befugnisse auf den Prüfstand stellen
Zur aktuellen Debatte über die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in Thüringen erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Der vorgelegte Entwurf der Landesregierung läuft auf unverhältnismäßige Überwachung hinaus, gerade dort, wo unbescholtene Menschen im öffentlichen Raum ins Visier geraten. Was es nicht braucht, sind KI-gestützte Videoüberwachung, Verhaltensanalysen und automatisierte Auswertungen. Wenn die Regierung ernsthaft über das PAG reden will, dann dürfen nicht immer neue Verschärfungen im Fokus stehen. Dann sollte darüber gesprochen werden, wo es sinnvoll wäre, das Polizeiaufgabengesetz abzurüsten. Es geht schließlich um die Frage, was in der Praxis überhaupt geeignet und erforderlich ist anstatt unverhältnismäßig Grundrechte zu schleifen. Die präventive Wohnraumüberwachung wäre dabei ein Paradebeispiel.“
Der Abgeordnete erklärt weiter: „Diese Befugnis dient dazu, heimlich in Wohnungen einzudringen, obwohl keine Straftat begangen wurde, dort Überwachungstechnik zu installieren und Menschen auszuspähen. Das ist eine der schärfsten Klingen des Staates, die nach der Wende, Anfang der 90er, zunächst unter dem Vorwand der Vorbeugung von Bandenkriminalität eingeführt wurde. Praktisch wird § 35 PAG in Thüringen seit Jahren fast nicht genutzt. Im Jahr 2023 waren es vier, 2024 zwei Fälle, aber nicht im eigentlichen Sinne des Gesetzes, sondern in der Regel als rechtliche Hilfskrücke, um die Verhandlungsgruppe bei Einsätzen mit Spezialkräften zu unterstützen. Beispielsweise, wenn sich Personen in Wohnungen bewaffnet verschanzt haben, um aus der Analyse von Gesprächen Erkenntnisse für die weitere Verhandlungstaktik zu gewinnen. Das kann durchaus Sinn ergeben, um Betroffene und Einsatzkräfte zu schützen und Eskalationen zu vermeiden. Die Verhandlungsgruppe und die Spezialeinsatzkräfte leisten hier eine hervorragende Arbeit. Aber dafür brauchen wir keine derart weitreichende Überwachungsklausel, die viel tiefergehende verdeckte Eingriffe erlaubt als die bloße Verlaufskontrolle eines konkreten Einsatzes.“
Hande kritisiert, dass die Landesregierung nun ohne Not weitere Verschärfungen mit der eingebrachten Gesetzesänderung anstrebt: „Künftig soll es möglich sein, auch Wohnungen unbeteiligter Dritter heimlich zu betreten, um dort Kameras und Abhörtechnik zu installieren. Es reicht dann, dass die Behörden davon ausgehen, dass sich eine andere Person dort aufhält, von der man eine Gefahr annimmt, ohne dass jedoch eine Straftat begangen wurde und ohne dass eine akute Eskalationslage wie bei einer Geiselnahme vorliegt. Das ist dann nicht nur über einen Tag hinweg, sondern über Wochen und Monate möglich und damit weit entfernt von der Verhältnismäßigkeit. Als Linke machen wir darauf aufmerksam, dass Artikel 13 des Grundgesetzes die Unverletzlichkeit der Wohnung in besonderem Maße schützt ist und es dies im Rechtsstaat zu achten gilt. Wer Sicherheitspolitik ernst meint, muss klare Grenzen setzen. Ein Überwachungsstaat durch die Hintertür passt nicht zu einer bürgernahen Polizei. Es braucht saubere Befugnisse, die erforderlich, angemessen und geeignet sind und nicht solche, die hinter der vom Bundesverfassungsgericht geforderten klaren Begrenzung auf besonders gewichtige Rechtsgüter zurückbleiben und dann Rechtsunsicherheiten bei Einsatzkräften erzeugen.“

