Offener Brief an die Abgeordneten des Thüringer Landtags

20. Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

seit mehreren Jahren wird von den Mitgliedern des Thüringer Verfassungsausschuss unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft eine Verfassungsmodernisierung vorbereitet. Allerdings stockt seit einigen Monaten der Prozess, trotz einer bereits zu vielen der unten aufgeführten Punkten erzielten Einigung, und es scheint völlig offen zu sein, ob die Reform bis zur Landtagswahl überhaupt noch beschlossen wird.

Als Organisationen, die die Verfassungsreform aktiv begleitet haben, fordern wir Sie auf, die Reform in dieser Legislatur zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

Es geht um folgende Punkte:
▪ Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
▪ Prinzip Nachhaltigkeit
▪ Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen
▪ Schutz und Förderung des Ehrenamtes
▪ Ausbau direkter Demokratie
▪ Verbot der Altersdiskriminierung
▪ Ausbau der Inklusion behinderter Menschen
▪ Umfassende Umsetzung der Menschenrechtspakte in Thüringen
▪ Stärkung des Europabezuges
▪ Elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen


Wir appellieren eindringlich an die Parteien, nicht jetzt schon in den Wahlkampfmodus zu schalten, sondern sich zu einigen und das Reformpaket auf den Weg bringen. Diese Verfassungsreform wird von vielen Hoffnungen begleitet und beinhaltet wichtige Pfeiler der künftigen Entwicklung des Landes, über die ein breiter Konsens besteht, die aber einer Sicherung bedürfen. Werden diese Hoffnungen enttäuscht, wird das Vertrauen in die Demokratie weiter geschwächt. Was wir brauchen sind jedoch Beispiele dafür, dass die demokratischen Kräfte für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen.

Die Verfassungsreform wäre dafür ein Beispiel. Sie scheitern zu lassen, arbeitet nur denen in die Hände, die unsere Demokratie geringachten. Noch ist Zeit, ein kräftiges demokratisches Zeichen zu setzen.

Bitte tun Sie es.

Mit freundlichen Grüßen, für das Bündnis
Josef Ahlke, Matthias Gather, Hans-Peter Perschke, Ralf-Uwe Beck

 

Zur Vorgeschichte


Alle Bündnisorganisationen waren als Anzuhörende (zu verschiedenen Themen und Gesetzentwürfen) im Verfassungsausschuss und haben sich argumentativ und teilweise mit eigenen Formulierungsvorschlägen an der Sachdebatte beteiligt. Sie setzen starke positive Erwartungen in die Arbeit und die inhaltlichen Ergebnisse der Verfassungskommission. Denn nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimagesetz des Bundes hat sehr eindrucksvoll bestätigt, welch starke rechtliche und damit gesellschaftspolitische Gestaltungswirkung Staatsziele in einer Verfassung entfalten. Das gilt auch für die Staatsziele wie Förderung, Ehrenamt, Nachhaltigkeit oder Stärkung der Umsetzung der UN-Menschenrechtspakte in Thüringen (z. B. UN-Abkommen über die Rechte von Kindern, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegen jede Form der Diskriminierung usw.), die derzeit zur Beratung im Verfassungsausschuss liegen, auch die Fortsetzung der Reformen im Bereich der direkten Demokratie steht mit konkreten Vorschlägen zur Debatte. Als auch für die Öffentlichkeit immer deutlicher wurde, dass die Arbeitsprozesse im Verfassungsausschuss ins Stocken geraten waren, haben sich die Organisationen und Verbände aus Thüringen zu einem Netzwerk zusammengeschlossen und zunächst informell versucht, auf die Landtagsfraktionen einzuwirken. Hier vor allem auf die CDU-Fraktion, da für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig ist, die die regierungstragenden Fraktionen selbst nicht herstellen können. Da diese direkten „niedrigschwelligen“ Aktivitäten nicht von allen Fraktionen entsprechend aufgegriffen wurden, hat sich das Netzwerk bzw. seine Mitgliedsorganisationen entschlossen, sowohl mit einem offenen Brief als auch mit einer Online-Themenkampagne öffentlich aktiv zu werden.


In der nächsten Zeit soll es darüber hinaus eine Veranstaltungen geben. Ziel ist, dass die im Forderungskatalog des Offenen Briefs beschriebene umfassende inhaltliche Verfassungsreform noch vor Ende der 7. Wahlperiode vom Landtag beschlossen wird.

 

Antwortschreiben Fraktion Die Linke
 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe im Netzwerk „Verfassungsreform in Thüringen. Jetzt“- Engagierte,

vielen Dank für Ihren Offenen Brief sowie ganz generell für Ihr intensives Engagement in Sachen Verfassungsreform in Thüringen. Wir als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag freuen uns sehr, dass sie sich in einem thematisch und gesellschaftspolitisch breit gefächerten thüringenweiten Netzwerk zusammengefunden haben, um die Umsetzung einer umfassenden Verfassungsreform voranzubringen. Das ist demokratisches zivilgesellschaftliches Engagement im besten Sinne, um parlamentarischen Stillstand zu beenden und wichtige parlamentarische Vorhaben wieder in Bewegung zu bringen. Ein solche Stillstand besteht derzeit ja leider mit Blick auf die Themen bzw. die Arbeit des Verfassungsausschusses im Thüringer Landtag – wie Sie in ihrem Brief ja zurecht kritisch anmerken. Als im Verfassungsausschuss angehörte Verbände und Organisationen, die die von Ihnen benannten Themen deutlich befürworten und durch Ihre Stellungnahmen und Vorschläge der inhaltlichen Arbeit im Ausschuss wichtige Impulse gegeben haben, haben ein Recht darauf, dass der Verfassungsausschuss mit diesen Inhalten auch zu sinnvollen und handfesten Arbeitsergebnissen kommt – in Form  konkreter Verfassungsänderungen. Solche inhaltlichen Fortschritte wären für die Wirksamkeit und Akzeptanz der mittlerweile 30 Jahre alten Verfassung sehr gut. Bei der Fraktion Die Linke laufen Sie mit Ihrem Brief und Ihren darin aufgeschlüsselten inhaltlichen Forderungen offene Thüringen ein. Alle von Ihnen im Forderungskatalog genannten Themen sind für die Linksfraktion  schon seit Jahrzehnten wichtige Anliegen, die sich auch in den von den Regierungsfraktionen eingereichten Gesetzentwürfen bzw. in früheren parlamentarischen Initiativen  der Fraktion Die Linke finden – auch mit noch konkreten Umsetzungsvorschlägen. Hinsichtlich des Teilpunktes Demokratie sei noch angemerkt, dass auf Seiten von Die Linke über die im Gesetzentwurf der Koalition zum Ausbau der Demokratie enthaltenen Themen auch – schon seit dem ersten Vorstoß der CDU-Fraktion in der 6. Wahlperiode – die Bereitschaft besteht, mit der CDU-Fraktion weiter und ernsthaft über die Einführung des fakultativen Referendums zu verhandeln. Auch wenn – und das haben auch die Ergebnisse der Anhörung im Verfassungsausschuss gezeigt – die von der CDU-Fraktion in der laufenden Wahlperiode  dazu vorgelegten Regelungsvorschläge noch erheblich verbesserungsbedürftig sind.

Wir möchten uns als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag auf diesem Weg nochmals für Ihr Engagement und die Unterstützung einer umfassenden Verfassungsreform bedanken – auch mit Blick auf die von Ihnen in den Themenkatalog aufgenommenen Einzelthemen. Bei diesen Themen besteht der „logistische Vorteil“, dass es – mit Ausnahme des Themenfeldes Demokratie – schon in Auswertung von Anhörungen abstimmungsfähige Anträge gibt, die auch mittels Beschlussempfehlung dem Plenum zur abschließenden Abstimmung vorgelegt werden können. Allerdings kann beim Demokratie-Thema der „Reformfaden“ einer schon im Jahr 2003 in einem ersten Schritt erfolgreichen Reform der direkten Demokratie auf Landesebene wieder aufgenommen werden. Wir hätten uns als zwar auch über die Aufnahme des Staatsziels Antirassismus und Antifaschismus und den Punkt  Stärkung der Kinderrechte in den Forderungskatalog gewünscht, können aber Ihre Entscheidung nachvollziehen, dass sie sich als Netzwerk auf die im Brief genannten Themen konzentrieren. Hinzu kommt, dass die beiden eben genannten zusätzlichen Themenpunkte eigentlich auch schon über den Punkt Stärkung Umsetzung Menschenrechtspakte in Thüringen mitabgedeckt sind.

Ausgehend von Ihrem Offenen Brief möchten wir Ihnen einen intensiveren Informations- und Meinungsaustausch anbieten – auch zum Thema weitere konkrete Schritte zur wirksamen praktischen Umsetzung der angestrebten Verfassungsänderungen. Wie Sie sicherlich wissen fordert die LINKE-Fraktion seit vielen Jahren ein Ehrenamtsfördergesetz für Thüringen – und zwar eines mit deutlich konkret unterstützenden Inhalten, als der von der CDU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf enthält. Aber z.B. auch für das neue Staatsziel Nachhaltig stehen dann noch die Arbeiten für weitere konkrete Umsetzungsschritte in die Thüringer Praxis an. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Über eine positive Antwort auf unser Gesprächsangebot würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen,
Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag“

 

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