Die Petition des Monats

Immer wieder erreichen den Petitionsausschuss Eingaben zur sogenannten Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen. Die Betroffenen beklagen, dass die bürokratischen Hürden zu hoch seien, wenn sie die entsprechenden Hilfen in Anspruch nehmen möchten.

Die finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ist erst seit etwa einem Jahr möglich. Unterstützt werden insbesondere niedrigschwellige Hilfen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, kleine Einkaufs- oder Hauswirtschaftsleistungen, Hilfen beim Lesen oder Ausfüllen von Formularen oder Unterstützung bei Freizeitaktivitäten. Die Nachbarschaftshelfenden können eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 125 Euro erhalten. Dafür müssen entsprechende Rechnungen oder Belege eingereicht werden. Wer helfen möchte, muss sich vorher bei der Pflegekasse registrieren und einen Kurs absolvieren. Genau diese Kurspflicht schreckt viele Menschen ab. Zwar sind Inhalt und Umfang der Kurse nicht vorgegeben, da allein die Pflegekassen entscheiden, welcher Kurs als angemessen eingestuft wird. Dennoch ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar, warum man erst einen Kurs absolvieren muss, wenn man für „Tante Erna“ den Getränkeeinkauf übernehmen oder die Mülltonnen auf die Straße stellen will. Erschwerend kam hinzu, dass die Kurse im vergangenen Jahr noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen. Wer sich bereits im letzten Jahr registriert hatte und noch keinen Kurs absolviert hat, kann das aber bis Dezember 2024 nachholen.

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Noch komplizierter wird es, wenn die Hilfe nicht ehrenamtlich erfolgt, sondern wie im konkreten Petitionsfall eine Reinigungsfirma zum Fensterputzen beauftragt werden soll. Die Petentin pflegt ihren halbseitig gelähmten Ehemann zu Hause und hat sich für einfache Reinigungsarbeiten an eine Gebäudereinigungsfirma gewandt. Doch auch diese Firma ist mit der aufwendigen Antragstellung überfordert. Für professionelle Dienstleistungen gelten andere Maßstäbe als für die ehrenamtlichen Hilfen. So müssen unter anderem die Anforderungen der Empfehlungen der Pflegekassen und privaten Krankenkassen erfüllt werden. Das Angebot muss auf Dauer angelegt sein und die angebotene Leistung regelmäßig und verlässlich zur Verfügung stehen. Zudem ist ein schriftliches Konzept zur Qualitätssicherung sowie eine Kostenkalkulation beizufügen. Insbesondere für kleinere Firmen ist der mit dem Antrag verbundene bürokratische Aufwand schlicht zu hoch, zumal es im konkreten Fall nur um einfache Reinigungsarbeiten ging.

Im Ergebnis konnte die Hilfe im Haushalt der Petentin nicht durchgeführt werden. Das ist sehr bedauerlich, da die von der Politik gewollte und zu begrüßende Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag durch niederschwellige Entlastungsangebote letztlich durch zu bürokratische Antragsverfahren gerade eben nicht mehr niederschwellig ist. Es ist nachvollziehbar und richtig, dass insbesondere pflegebedürftige Menschen vor einer falschen Behandlung, Entscheidung oder einem unangemessenen Umgang geschützt werden müssen, nicht umsonst gibt es Pflegefachkräfte und Sozialpädagogen. Bei einfachen Hilfsdiensten sind die Anforderungen an die Helfenden aber zum Teil zu hoch und gehen an der Praxis vorbei. Das gut gemeinte Unterstützungsangebot entfaltet daher oft nicht die gewünschte Wirkung.

 

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