Modernes Wahlrecht Nr. 3 - Petition zur Steigerung der Wahlbeteiligung
Im dritten Teil unserer Reihe zur Reform des Thüringer Kommunalwahlrechts stellen wir den Vorschlag vor, Proteststimmen und Stimmenthaltung auf dem Stimmzettel zuzulassen. Zur Erinnerung: Der Verein „Mehr Demokratie e.V. Thüringen“ hat eine Petition beim Thüringer Landtag eingereicht, in der er vorschlägt, eine Experimentierklausel und sieben Instrumente in das Kommunalwahlrecht einzubauen, um Kommunalwahlen attraktiver zu gestalten und damit die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
Vorschlag Nr. 3: Proteststimmen und Stimmenthaltung
Wer schon einmal zur Wahl gegangen ist, kennt das: Auf dem Stimmzettel steht eine Liste mit Personen oder Parteien, auf die man seine Stimme abgeben beziehungswiese mehrere Stimmen verteilen kann. Laut dem Gesetzentwurf von Mehr Demokratie e.V. sind nun folgende zusätzliche Möglichkeiten, eine Proteststimme abzugeben, vorzusehen:
1. „Ich lehne alle Bewerber:innen ab.“
2. „Ich lehne alle von den Bewerbern vertretenen politischen Programme ab.“
3. „Ich enthalte mich der Stimme.“
Variante eins bringt dabei zum Ausdruck, dass keine*r der Kandidierenden unterstützt wird. Die zweite Variante drückt eine generelle Unzufriedenheit mit dem inhaltlich-programmatischen Angebot aus und sendet diese Botschaft an die Politik. Variante drei zeigt an, dass sich entweder keine Meinung gebildet wurde oder man mit allen denkbaren Wahlergebnissen einverstanden ist.
Eine Kennzeichnung einer Person oder einer Partei zusammen mit der Abgabe einer Proteststimme ist nicht möglich und würde den Stimmzettel ungültig machen. Nach der Wahl werden die Proteststimmen und die Stimmenthaltungen zusammen mit den Stimmen für die Parteien beziehungsweise die Kandidierenden ausgezählt und bekannt gegeben. Auf das Wahlergebnis nehmen die Proteststimmen und Stimmenthaltungen jedoch keinen Einfluss.
PRO
Wahlen haben neben der Funktion, Abgeordnete für eine Volksvertretung zu bestimmen, auch eine Rückkopplungsfunktion an die Politik. Sie sollen offenbaren, was Bürger:innen von vergangener Politik und von den Vorschlägen für eine zukünftige Politik halten. Für die Demokratie ist es entscheidend zu wissen, warum Bürger:innen Parteien oder Kandidierende nicht wählen. Protest- und Enthaltungsstimmen haben somit auch eine Warnfunktion.
Darüber hinaus können sie die Wahlbeteiligung bei Menschen erhöhen, die sonst der Wahl fernbleiben würden. Zudem müsste der Stimmzettel nicht ungültig gemacht oder eine sogenannte „Protestpartei“ gewählt werden, wenn man mit dem vorliegenden Politikangebot nicht einverstanden ist. Die Möglichkeit, Proteststimmen abzugeben, existiert zum Beispiel im US-Bundesstaat Nevada sowie in Indien.
CONTRA
Wahlen haben in einer repräsentativen Demokratie in erster Linie die Funktion eine:n Repräsentant:in in das entsprechend durch Wahlen neu zu besetzende Parlament oder Amt zu wählen. Die Abgabe einer Proteststimme oder eine Stimmenthaltung erfüllt diese Funktion nicht und ist daher wenig sinnvoll. Es ist zudem fragwürdig, die Wahlhandlung als tragende verfassungsrechtliche Säule als „Stimmungsbarometer der Wähler:innen“ zu nutzen.
Kritik am demokratischen Prozess in Sachfragen kann auch unabhängig von Wahlen geübt werden. Auf kommunaler Ebene stehen dafür mit Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Hinzu kommt der höhere Zeitaufwand bei der Stimmenauszählung und der Dokumentation der zusätzlichen Stimmen. Dies könnte dazu führen, dass sich weniger ehrenamtliche Wahlhelfer:innen am Wahltag zur Verfügung stellen.
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