„Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge“

Was sind Straßenausbaubeiträge?
Straßenausbaubeiträge sind Abgaben, die von Grundstückseigentümer:innen für die Verbesserung oder den Ausbau von Straßen, an denen sich ihr Grundstück befindet, erhoben werden. Das hat zur Folge, dass bis zu 75 Prozent der Kosten auf die Anlieger:innen entsprechend der Größe ihres Grundstücks umgelegt werden. Die Beiträge sollen die Kosten für Straßenbau- und -erweiterungsprojekte mit decken. Für einige Grundstücksbesitzer:innen sind die Beiträge, die teilweise im fünfstelligen Bereich liegen, jedoch kaum zu bewältigen. In Thüringen gehören die Straßenausbaubeiträge  dank den Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN seit 2019 der Vergangenheit an. Aus juristischen Gründen blieb letztlich seit der Abschaffung eine Übergangsfrist die zur Folge hat, dass für Bauvorhaben, die bis zum 31.12.2018 abgeschlossen wurden, doch noch ein Beitragsbescheid erlassen werden darf. Daher sollte ein Härtefallfonds für diese Fälle eingerichtet werden.

In der Sitzung des Landtages am letzten Tag des Plenums im haben DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ihren Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht. Dieser wird nunmehr vom Innenausschuss beraten.

Kompromiss nach 30 Jahren
In seiner Einbringungsrede zum Härtefallfonds erläuterte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Sascha Bilay, den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfes: „Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen erst einmal 4.000 Euro selbst aufbringen. Alles, was diese 4.000 Euro übersteigt – das ist unsere gesetzliche Klärung –, übernimmt am Ende das Land. Das ist aus unserer Sicht ein guter Kompromiss, mit dem wir auch die letzte Baustelle nach über 30 Jahren in diesem Bereich endlich auflösen. Profitieren sollen damit Menschen, die entsprechende Beitragspflicht zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 entstanden ist und das Geld für nicht auf einmal aufbringen können und daher bei ihrer Gemeinde einen Antrag auf Stundung anerkannt bekommen haben. Deswegen haben wir den Gesetzentwurf vorgelegt.“
Die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion, Katja Maurer, erinnerte in ihrer Rede daran, dass der Gesetzentwurf am Ende nur entstanden ist, weil Menschen aus Bürger:inneninitiativen bei der Erarbeitung mitgewirkt haben. So gab es unter anderem eine Petition, die im Rahmen einer öffentlichen Anhörung deutlich gemacht hat, warum die Einrichtung eines solchen Härtefallfonds so wichtig ist. Zudem verwies sie darauf, dass DIE LINKE beziehungsweise die Vorgänger-Partei PDS die Frage der Straßenausbaubeiträge seit 30 Jahren innerhalb und außerhalb des Landtages thematisiert hat. Ein Meilenstein war die Abschaffung der Beiträge durch die Koalitionsfraktionen zum 1. Januar 2019.

Entlastung der Bürger:innen
„Mit dem jetzt von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf wird eine weitere zentrale Forderung der LINKEN in die Tat umgesetzt. Für einen solchen Fonds haben wir uns im Zusammenhang mit der Abschaffung der Beiträge immer ausgesprochen“, sagte die Abgeordnete. Damit wird auch eine Forderung der Bürger:inneninitiativen für sozial gerechte Kommunalabgaben aufgegriffen. Mit dem Gesetz wird nunmehr geregelt, dass Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen für Straßenausbaumaßnahmen entlastet werden. Zur Vermeidung besonderer Härten wird das Land in den Fällen, in Straßenausbaubeiträge für die Jahre 2015 bis 2018 gestundet haben, Zuschüsse gewähren. Alle Beiträge, die über 4.000 Euro liegen, werden dabei vom Land übernommen oder erstattet. „Damit werden betroffene Bürgerinnen und Bürger nachhaltig finanziell entlastet. Ich bin froh, dass die Koalition diese Lösung gefunden hat, und gehe von einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag aus. Jetzt liegt es an der CDU und FDP, sich zu bekennen und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen“, betonte Katja Maurer.

Zur gesamten Ausgabe