Für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung:

Für eine dauerhaft gute wirtschaftliche Entwicklung Thüringens sind der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Technologien der Zukunft und die Verbindung von sozialer und ökologischer Verantwortung Voraussetzung. Dieser Prozess muss gemeinsam mit den Beschäftigten umgesetzt werden. Regionale Wirtschaftskreisläufe, das Lebenszyklusprinzip von Produkten sowie die Eigenversorgung insbesondere auch in Bereichen der Daseinsvorsorge müssen gestärkt werden. Unter den Koalitionsfraktionen von Die Linke, SPD und Bündnis90/Die Grünen hat sich in den letzten Jahren für Wirtschaft, Tourismus und Wissenschaft viel bewegt.
Das und mehr konnten wir in diesen Bereichen gemeinsam für eine nachhaltige Zukunftsperspektive erreichen:


Wirtschaft

Vergabegesetz: Im November 2023 wurde die Fortentwicklung des Vergabegesetzes beschlossen. Unternehmen, die den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhalten, müssen ihren Beschäftigten seit dem 1. Januar 2024 einen vergabespezifischen Mindestlohn von 13,91 Euro – 1,50 Euro über dem bundesweiten Mindestlohn – zahlen. Faire Bezahlung soll somit auf Landesebene weiter gestärkt werden. Aus unserer Sicht sollte das Vergabegesetz zukünftig auch auf kommunaler Ebene Anwendung finden, um Lohndumping zu verhindern und gerechte Bezahlung zu gewährleisten.

Praktikumsprämie für Schüler:innen im Handwerk: Zur Nachwuchsförderung im Thüringer Handwerk ist es uns gelungen, eine Praktikumsprämie für Schulpraktika einzuführen. Schüler:innen, die mindestens ein einwöchiges Praktikum in einem Thüringer Handwerksbetrieb machen, sollen eine finanzielle Unterstützung von 120 Euro pro Woche erhalten. Im Landeshaushalt stehen dafür 100.000 Euro zur Verfügung. In den Sommerferien 2024 soll das Förderprogramm zur Unterstützung der Nachwuchsgewinnung greifen und von den Thüringer Handwerkskammern umgesetzt werden.

Tourismus

Ein „Gastrobonus“ für Thüringen: Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren kam es vermehrt zur Schließung beziehungsweise Betriebsaufgabe von kleinen und mittleren Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Im Zuge der letzten Haushaltsverhandlungen konnten wir das Förderprogramm „Gastrobonus“ für Thüringen aufzusetzen. Das Investitionsprogramm umfasst bis 2027 finanzielle Unterstützung für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe in vorrangig ländlichen Regionen in Höhe von 3 Millionen Euro. Allein im Jahr 2024 werden davon 1 Mio. Euro bereitgestellt. Die Richtlinie wird im ersten Quartal 2024 auf den Weg gebracht.

Wissenschaft

Grundfinanzierung: In zehn Thüringer Hochschulen und zahlreichen Forschungseinrichtungen werden wichtige Impulse für die Entwicklung Thüringens und darüber hinaus gesetzt. Sie wirken als regionale Innovationsmotoren und vor allem als Lehr-, Lern- und Lebensorte von ca. 48.000 Studierenden und als Wirkungsstätten von knapp 20.000 Beschäftigten. Hochschulen sollen als offene, global nachhaltige und demokratische Einrichtungen gestaltet werden. Dafür haben wir die Grundfinanzierung der Hochschulen in der Rahmenvereinbarung V deutlich gesteigert, sodass diese von 2016 bis 2025 einen Aufwuchs ihrer Landeszuschüsse um absolut 534 Mio. Euro erhalten haben. Auch für kommende Rahmenvereinbarung VI wollen wir, dass eine stabile Grundfinanzierung weiter gewährleistet werden kann.

Studistarthilfe 500 Euro: Um den Studienbeginn zu erleichtern, wurde im Jahr 2021 die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ aufgelegt. Von der Unterstützung haben bisher über 200 Studierende in Thüringen profitiert. Uns ist es gelungen, auch nach dem Wintersemester 2023/2024 das Förderprogramm zu erhalten und so für mehr Bildungsgerechtigkeit in   Thüringer Hochschullandschaft sorgen. Studierende aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, die eine BAföG-Förderung beantragt haben und ein Studium in Thüringen beginnen, können so einmalige Anschaffungen wie beispielsweise einen Laptop oder Studienliteratur realisieren.

 

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