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Anhörung bestätigt – Polizeigesetzentwurf in Thüringen ist nicht verfassungsfest

Ronald Hande
Ronald HandeGesellschaft-DemokratieInneresPresse

„Die mündliche Anhörung zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz hat unsere Kritik bestätigt: Dieser Entwurf ist in zentralen Punkten verfassungsrechtlich nicht haltbar und dürfte in dieser Form vor einem Verfassungsgericht keinen Bestand haben“, erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag nach der gestern erfolgten Anhörung zum Regierungsentwurf zur Änderung des ThürPAG.

 

 

Der Maßstab könne nicht sein, dass andere Bundesländer teilweise noch weitergehende Überwachungsbefugnisse geschaffen haben. Außerdem würden Grundrechtseingriffe nicht dadurch verhältnismäßig, dass es anderswo noch schlimmer ist. Laut dem Abgeordneten muss für jede einzelne Befugnis geprüft werden, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen ist und ob sie der Polizei praktisch hilft, Bedienstete wirksam zu entlasten und den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich mehr Sicherheit bringt. Gerade diese ernsthafte Verhältnismäßigkeitsprüfung betont Hande vermissen Sachverständige im Entwurf; stattdessen würden bereits jetzt extrem heftige Eingriffe in Freiheits- und Persönlichkeitsrechte vorgesehen.

 

Der Abgeordnete verweist darauf, dass die Kritik am Entwurf aus sehr unterschiedlichen Richtungen komme. Von Rechtswissenschaft und Datenschützern, über technische Sachverständige und Bürgerrechtsorganisationen bis hinein in Polizeikreise; selbst die Gewerkschaft der Polizei verlange klarere Eingriffsschwellen, unabhängige Kontrollen und Evaluationen und warnte vor Fehlbewertungen und Rechtsunsicherheit für Polizeibeschäftigte. Dazu sagt Hande: „Besonders deutlich wurde das bei der automatisierten Video- und Verhaltensanalyse für den öffentlichen Raum in Thüringen, der massenhaften Verknüpfung von Polizeidaten und biometrischem Abgleich mit persönlichen Daten aus dem Internet: Hier werden Menschen analysiert, verknüpft und potenziell markiert, obwohl sie selbst keinerlei Straftat begangen haben. Die von der Landesregierung vorgeschlagene staatliche Gesichtersuchmaschine, um private Fotos auf Instagram und Facebook zu durchstöbern, verstößt sogar gegen die geltende europäische KI-Verordnung, also gegen EU-Recht.“

 

„Wenn selbst Befürworter einer modernen und technisch gut ausgestatteten Polizei vor unklaren Begriffen, Fehlalarmen und unzureichender Kontrolle warnen, kann die Landesregierung das nicht als bloße Kritik von Überwachungsgegnern abtun. Eine moderne Polizei braucht wirksame, überprüfbare und verfassungsfeste Instrumente, keine Überwachungsbefugnisse, bei denen schon in der Anhörung erhebliche Zweifel an Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatlicher Kontrolle bestehen. Tausende Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag Herausragendes in Thüringen. Wir unterstützen eine Modernisierung der Polizei, aber wir dürfen sie nicht einer derart gravierenden Rechtsunsicherheit aussetzen“, so Hande, der noch einmal unterstreicht, dass der vorgelegte Entwurf durch Die Linke weder mitgetragen noch toleriert wird.

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