Die Petition des Monats

Die erfolgreiche Petition zur Rettung der Schuderbachwiese in Oberhof ist ein Sieg für den Naturschutz und das bürgerschaftliche Engagement. Die Entscheidung gegen den Golfplatz zeigt, wie mit vereinten Kräften unsere einzigartigen Lebensräume geschützt werden können.

Über die Petition

Was lange währt, wird endlich gut. So könnte die Überschrift über diesem Text lauten. Denn es geht um die Petition zum Erhalt der Schuderbachwiese in Oberhof, die bereits im Dezember 2018 beim Petitionsausschuss einging. Die Petenten kritisieren die Pläne der Stadt, auf der Bergwiese einen Golfplatz zu errichten. Sie weisen insbesondere auf den hohen naturschutzrechtlichen Schutzstatus der Fläche hin.
Der Ausschuss hat sich in den vergangenen Jahren in bislang 15 Sitzungen mit der Thematik befasst. Von Anfang an erschien es fraglich, wie auf der Wiese jemals ein Golfplatz errichtet werden könnte und ob an dieser Stelle überhaupt ein Golfplatz geplant werden sollte. Dagegen sprachen mehrere Gründe, die auch in der öffentlichen Anhörung der Petenten am 02. Juli 2020 angesprochen und diskutiert wurden. Über 1.800 Bürgerinnen und Bürger hatten die Petition auf der Petitionsplattform unterzeichnet. Darüber hinaus reichte der NABU Zella-Mehlis weitere 4.353 Unterschriften ein. Die Wiese ist seit 1992 als Flächennaturdenkmal geschützt. Sie ist ein in Thüringen einzigartiges Refugium für seltene und gefährdete Pflanzenarten. Die Wiese entstand Mitte des 19. Jahrhunderts und wurde von den Bergbauern extensiv genutzt, sodass ein hoher Artenreichtum entstand. Zwischen 1909 und 1945 wurden Teile der Wiese als Golfplatz genutzt. Danach kehrte man zur alten extensiven Bewirtschaftung zurück, wodurch sich der Artenreichtum weiter entwickelte.

Mehrere Arten gefährdet

Mehrere Lebensraumtypen auf der Wiese seien gefährdet oder sogar stark gefährdet, so zum Beispiel die artenreichen und besonders schützenswerten Borstgrasrasen, die etwa 65 Prozent der Fläche einnehmen. Insgesamt sind 97,5 Prozent der Wiese nach europäischem Recht geschützt. Auch die Arnika und seltene Orchideenarten kommen auf der Wiese noch in großer Zahl vor. Der Bau von Golfbahnen auf der Wiese würde zu einem Totalverlust dieser gefährdeten Arten auf den betroffenen Flächen führen. Bei der Schuderbachswiese handele es sich um einen innerhalb der deutschen Mittelgebirge einzigartigen Bergwiesenkomplex, dessen Lebensräume und Arteninventar durch die geplante Anlage eines Golfplatzes nachhaltig geschädigt und langfristig völlig zerstört würden, so die Petenten in der mündlichen Verhandlung.

Wirtschaftliche Bedenken

Unabhängig von den naturschutzfachlichen Aspekten stellten die Petenten auch die Wirtschaftlichkeit eines Golfplatzes in Oberhof infrage. Aufgrund der Größe der Wiese sei nur ein kleiner 9-Loch-Golfplatz möglich. Dies entspräche nicht dem internationalen Standard, so dass nicht zu erwarten sei, dass Oberhof zu einem „Mekka“ für Golfer werde. Zudem sei das Wetter ein Problem, da mit ca. 130 Nebeltagen und ungünstigen Wind- und Niederschlagsverhältnissen gerechnet werden müsse, was die zeitliche Bespielbarkeit reduzieren würde. Woher unter diesen Voraussetzungen die Einnahmen kommen sollten, um allein die Betriebskosten zu decken, war den Petenten daher völlig unklar. Weiter auf Seite 9

Petitionsausschuss unterstützt die Petenten

Spätestens nach der öffentlichen Anhörung muss es den Anwesenden klar gewesen sein, dass es unverantwortlich wäre, die Planungen für eine Golfanlage auf der Schuderbachswiese fortzusetzen. Dennoch hat es gedauert, bis die Entscheidung zur Einstellung der Golfplatzplanungen gefallen ist. In der Zwischenzeit hat sich der Petitionsausschuss immer wieder mit dem Thema befasst und die Petenten in ihrem Anliegen unterstützt. Mehrere Abgeordnete der Die Linke im Thüringer Landtag hatten sich auch vor Ort von der besonderen Artenvielfalt der Schuderbachswiese überzeugen können.
Der an der Bearbeitung beteiligte Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz teilte ebenso die naturschutzfachlichen Bedenken der Petenten und empfahl der Landesregierung, geeignete Maßnahmen zum Erhalt der gesamten Schuderbachswiese zu ergreifen. Der Petitionsausschuss ließ sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren.

Stellungnahme der Naturschutzbehörde

Anfang 2023 hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ihre Stellungnahme zu den Golfplatzplänen abgegeben und dabei die von den Vorhabenträgern geplanten Ausgleichsmaßnahmen bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die mit der Anlage und dem Betrieb eines Golfplatzes auf der Schuderbachswiese verbundene Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Borstgrasrasen und Bergwiesen nicht in der erforderlichen Zeit und im erforderlichen Umfang ausgeglichen werden kann. Eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Verbotstatbeständen könne nicht erteilt werden.

Aus für Golfplatz

Nunmehr hat auch die Stadt Oberhof, wie aus einer Meldung des MDR vom 02. Februar 2024 hervorgeht, eingelenkt und einen neuen Flächennutzungsplan vorgelegt, der auf der Schuderbachswiese keinen Golfplatz mehr vorsieht. Mit dieser Entscheidung rückt auch ein Abschluss der Petition im Petitionsausschuss endlich näher. Mit dem Aus für die Golfplatzpläne könnte auch die Petition in einer der nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses wieder aufgerufen werden. Es zeigt sich, dass Petitionen manchmal einen langen Atem brauchen. Umso schöner ist es, wenn sich das Engagement gelohnt hat und die Petition erfolgreich abgeschlossen wird.

 

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