Zum Hauptinhalt springen

Planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln kann verbotsrelevant sein

Katharina König-Preuss

Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme des Anzuhörenden Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz:

 

„Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz macht einen entscheidenden verfassungsrechtlichen Punkt deutlich: Eine Partei muss nicht erst Gewalt anwenden oder offen zum Umsturz aufrufen, bevor Artikel 21 greift. Auch ein planvolles Vorgehen mit legalen Mitteln kann verbotsrelevant sein, wenn damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigt werden soll. Bemerkenswert ist, dass Schwarz ausdrücklich zu der Einschätzung kommt, die Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD lägen vor. Dabei nimmt er nicht nur Äußerungen in den Blick, sondern auch konkretes institutionelles Handeln: Er nennt die Vorgänge bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags und Äußerungen von AfD-Funktionären über den Austausch von Beamten nach einem möglichen Wahlsieg, die er selbst als ‚politische Säuberungen‘ bezeichnet. Genau hier setzt unser Antrag an: Die vorliegenden Befunde sollen in dem vom Grundgesetz vorgesehenen Verfahren geprüft werden.“

Mehr aktuelle Themen

Zurück zum Kopf der Seite