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Hohe Hürden sind kein Argument gegen das Prüfverfahren

Katharina König-Preuss

Katharina König-Preuss, Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, begleitet die Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens und erklärt zur Stellungnahme der Anzuhörenden Prof. Dr. Kathrin Groh:

 

 „Prof. Dr. Kathrin Groh macht deutlich, dass die hohen Hürden eines Parteiverbots kein Argument dafür sind, die verfassungsrechtliche Prüfung gar nicht erst vorzunehmen. Nach ihrer Bewertung liegen die Tatbestandsmerkmale des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz vor. Zugleich verlangt sie eine entsprechend sorgfältige und belastbare Beweisführung. Besonders interessant ist ihre Auseinandersetzung mit der Frage, ob neben einem Antrag gegen die Gesamtpartei auch Teilstrukturen – etwa der Thüringer Landesverband – eigenständig oder hilfsweise in den Blick genommen werden können. Damit zeigt Groh zugleich, dass die Debatte nicht auf die einfache Alternative, Gesamtpartei verbieten oder gar nichts tun reduziert werden muss. Ihre Stellungnahme eröffnet vielmehr konkrete verfassungsprozessuale Fragen, die Karlsruhe anhand einer sauber aufbereiteten Tatsachengrundlage beantworten müsste.“

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