Wohnen. Überall gleich gut.

Das Recht auf Wohnen ist eines der wichtigsten sozialen Rechte. Mit der anhaltenden Krise, in der sich die Bauwirtschaft in den letzten Jahren befindet, hat sich die Aufmerksamkeit der Gesellschaft vor allem auf die Menschen in den Ballungsräumen und in Großstädten gerichtet. Während in den Städten der Bedarf an qualitativ hochwertigem Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment steigt und zunehmend nicht mehr ausreichend gedeckt werden kann, mangelt es in den ländlichen Räumen nicht an ausreichend vorhandenem Wohnraum, sondern an Wohnungen und Gebäuden, die den Bedarfen der Bürgerinnen und Bürgern entsprechen.

Herausforderungen in Stadt und Land

Eine Wohnungspolitik, die das Leben und Wohnen auf dem Land und in der Stadt – also überall gleichermaßen – attraktiv machen will, erkennt die Unterschiede zwischen den Regionen an und nutzt die Chancen, die sich dort jeweils bieten. Deshalb setzt sich die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag für vielfältige Lösungsansätze ein. Dass die Mieten immer stärker steigen, ist jedoch sowohl in den Städten als auch auf dem Land zu beobachten. Die Ursache dafür liegt nicht nur im knapper werdenden Wohnungsangebot, sondern ist auch in willkürlichen Mieterhöhungen durch einige Vermieter:innen zu begründen. Damit die Mieten langfristig stabil bleiben und Wohnraum als Spekulationsgut unattraktiv wird, brauchen wir eine funktionierende Mietpreisbremse für angespannte Wohnlagen in Thüringen. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse, die seit 2016 in Kraft ist, hätte eine landesweit geltende Mietpreisbremse nicht nur eine Deckelung der Mieten zur Folge, sondern auch eine Eindämmung der Mieten. Da die Einführung der Mietpreisbremse jedoch in der Verantwortung des Bundes liegt und auch die Förderung der Bauwirtschaft eine langwierige Maßnahme ist, hat unsere Fraktion gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den vorhandenen Wohnraum kurzfristig mit langfristiger Wirkung schützt.

Zweckfremde Wohnungen

Das Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – kurz ThürWoGeG – soll nach dem Vorbild von Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg die Thüringer Kommunen schützen, die besonders mit überlasteten Wohnungsmärkten und Zweckentfremdung von Wohnraum zu kämpfen haben. Mit der Möglichkeit, längerfristigen Wohnungsleerstand, die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke oder die entgeltliche (Kurzzeit-)Beherbergung unter eine Genehmigungspflicht zu stellen, wird den Kommunen ein Steuerungsinstrument an die Hand gegeben, das auf die akuten Bedürfnisse der gefährdeten Kommunen zugeschnitten werden kann.

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