Windenergie im Wald erlaubt

Der bisher im Thüringer Waldgesetz fest geschriebene Ausschluss von Windenergie im Wald ist nicht nur wirtschafts- und klimaschädigend, sondern nun richterlich bestätigt verfassungswidrig. Für das Klima und die Energiewende ist das eine gute Entscheidung, insbesondere auch für die Zukunftssicherung der Thüringer Industrie. Denn nun können auch für die Standorte der Stahl- und Glasindustrie im Thüringer Wald die Weichen in Richtung Dekarbonisierung gestellt werden.
Wind im Wald ist umgangssprachlich griffig, bleibt aber unscharf und lässt Raum für Interpretation. Lasst uns eine gemeinsame Sprache finden und ein Verständnis um was es eigentlich geht, mit der Formulierung „Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen“ wird viel klarer und verständlicher umschrieben, um welche Flächen es sich handelt. Denn Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit kommen für Windkraftanlagen nicht in Frage. Natürlich bleiben auch weiter Naturschutzgebiete, Wälder mit altem Baumbestand, mit Bodenschutzfunktion oder Flächen mit kulturhistorisch wertvollen oder landschaftsprägenden Beständen außen vor. Der Artenschutz bleibt im Fokus: In Gebieten mit Vorkommen gefährdeter beziehungsweise störungsempfindlicher Arten sowie in den Wanderkorridoren von Vögeln und den Lebensräumen von Fledermäusen dürfen Windkraftanlagen nur mit Auflagen oder gar nicht entstehen.

„Es sollen keine Bäume für den Klimaschutz fallen, sondern Kahlflächen genutzt werden“

Mit der aus den Bundesregelungen resultierenden Zwei-Prozent-Vorgabe für Windenergie und der höchstrichterlichen Entscheidung zur Unzulässigkeit des Ausschlusses von Wind im Wald kommen jetzt verstärkt forstliche Nutzflächen als Standorte für Windkraftanlagen in Frage. Hier sollen jedoch keineswegs einfach Bäume für den Klimaschutz fallen, sondern vordringlich die durch Sturm und Borkenkäfer entstandenen Kahlflächen genutzt werden. Es ist nur ein scheinbarer Widerspruch den Windanlagen im Wald ermöglichen den Ausbau erneuerbarer Energien, Naturschutz sowie das Aufforsten widerstandsfähiger Mischwälder. Für die Errichtung von Windkraftanlagen braucht es freie Fläche, diese werden im Planungsprozess als Windvorranggebiete festgelegt, bisher ausschließlich auf nicht Waldgebieten. Der richterliche Beschluss nimmt nun den Druck der Ausweisung von solchen Vorranggebieten von den bisherigen vornehmlich landwirtschaftlichen Nutzflächen. Der Flächenbedarf einer einzelnen Anlage lässt sich durch platzsparende Montagekonzepte und günstige Standorteigenschaften reduzieren, zum Beispiel bei geringer Geländeneigung oder bereits vorhandenen Forstwegen. Mit durchschnittlich 0,46 Hektar dauerhafter Umwandlungsfläche gehört Windkraft im Wald zu den platzsparenden Energieerzeugungsarten.
Wir Menschen brauchen und schätzen die Wälder nicht nur als Erholungsraum und Rohstofflieferant, sondern wir wissen auch um die Funktion als CO₂-Speicher. Für zahllose Tier- und Pflanzenarten ist der Wald Lebensraum und Rückzugsort. Seine Funktionen kann der Wald aber nur erfüllen, wenn er gesund und widerstandsfähig ist. Mit Windkraftanlagen lassen sich Wirtschaftswälder um eine CO₂-sparende Nutzungsform erweitern.
Für Waldbesitzende ist Windkraft im Wald eine dringend benötigte Einnahmequelle, um Aufforstung, Waldumbau und Waldschutz weiter vorantreiben zu können. Das zeigen die für jeden sichtbaren großflächig abgestorbenen Baumbestand als Folge von Sturm und Borkenkäfer. Jedoch sind es nicht nur die privaten Waldbesitzenden sondern auch die Kommunen, also die öffentliche Hand, denen die Einnahmen aus der Verpachtung von Waldflächen zugutekommen können. Der menschengemachte Klimawandel hat die Widerstandsfähigkeit des Waldes herabgesetzt und zum Waldsterben beigetragen. Jetzt bietet sich die Chance, mit der Windkraft eine CO2-neutrale-Energieumwandlung zu betreiben, die uns im Hinblick auf eine Regionale Energiegewinnung, ein Stück weiterbringt. In der heutigen Situation schaffen wir in Kombination mit der Beschleunigung der Planungsverfahren die Voraussetzung um energieintensive Unternehmen mit Ihren Standorten in Thüringen zu halten.

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