Vergabe öffentlicher Aufträge erneuert

Parlamentsreport:  In der letzten Plenarsitzung wurde die Änderung des Vergabegesetzes beschlossen. Diese tritt am 01.01.2024 in Kraft. In der Pressemitteilung zum Vergabegesetz heißt es: „Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist und bleibt eine der wenigen wirksamen Stellschrauben für eine gute Entwicklung des Landes“. Was genau ist das Vergabegesetz und warum ist es so wichtig für die Entwicklung Thüringens?

Andreas Schubert: Das Vergabegesetz ist vor vier Jahren in Thüringen in Kraft getreten und wurde noch in der letzten Legislaturperiode verabschiedet. Es regelt die Bedingungen, unter denen die öffentliche Hand Aufträge vergibt. Wenn das Land Thüringen zum Beispiel Straßen baut oder eine neue Polizeidienststelle oder ein Gerichtsgebäude saniert, müssen die Aufträge unter den Bedingungen des Vergabegesetzes ausgeschrieben und vergeben werden. Bedingungen sind z.B. ein spezifischer Mindestlohn, entsprechende Anwendung ökologischer Standards etc. Thüringen ist nach wie vor Schlusslicht unter den Bundesländern, wenn es um die Einkommenssituation der Menschen geht. Und das liegt unter anderem daran, dass wir zu wenig tarifgebundene Arbeitsplätze haben. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir bei der Vergabe von Aufträgen, die mit Steuergeldern bezahlt werden, darauf einwirken müssen, dass diese Aufträge nicht zu Armutslöhnen oder zu Dumpinglöhnen ausgeführt werden. Und das können wir mit dem Vergabegesetz.  Deswegen sind diese öffentlichen Aufträge die einzige Möglichkeit, direkt als Politik auf Landesebene in den Markt einzuwirken. Ein Vergabegesetz gibt es nicht in allen Bundesländern und wir haben jetzt nach vier Jahren auch eine gewisse Praxiserfahrung, wo wir durchaus gesehen haben, wo man das Gesetz weiterentwickeln kann. Dieser Prozess der Weiterentwicklung war bekanntlich nicht einfach, da wir aufgrund der Konstellation der Minderheitsregierung einen Kompromiss mit der CDU finden mussten.

Parlamentsreport: Worin genau bestanden die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit der CDU?

Andreas Schubert: Nun, man kann sich vorstellen, dass es da völlig unterschiedliche Intentionen bei R2G und der CDU gibt. Die CDU hatte im ersten Gesetzentwurf, der ja gleich zu Beginn der Legislaturperiode 2020 vorgelegt wurde, eigentlich das ganze Gesetz inhaltlich kippen wollen, da wären nur noch die Überschriften übrig geblieben. Diese Position hatte sich insofern etwas geändert, als dann auch in dem Gutachten des Wirtschaftsministeriums zur Evaluierung des Gesetzes 2022 gesagt wurde, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn sinnvoll ist. Es gab damals schon die Empfehlung, diesen auf 13,50 Euro anzuheben. Das war der einzige inhaltliche Fortschritt, den die CDU gemacht hat. Dabei gab es weiterhin ganz viele Punkte, die das Vergabegesetz zu einem Papiertiger gemacht hätten. Unter anderem wollte die CDU definitiv keine Nachunternehmerhaftung.

Parlamentsreport: Was ist das?

Andreas Schubert: Ein großes Unternehmen zum Beispiel im Baubereich, das als Generalunternehmer einen Auftrag bekommt und diesen dann in kleineren Aufträgen an andere Unternehmen, an sogenannte Subunternehmer oder Nachunternehmer weitergibt, muss sicherstellen, dass auch dann noch die Vorgabe vom Thüringer Vergabegesetz gelten. Auch zukünftig bleibt es dabei, dass diese Unternehmen erklären müssen, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen. Diese Klausel wollte die CDU komplett kippen. Und das wollten wir auf jeden Fall verhindern, weil das natürlich das Gesetz in seiner Wirksamkeit  ausgehöhlt hätte. Deswegen haben wir dafür gekämpft und das war an dieser Stelle auch erfolgreich.

Parlamentsreport: Das ist ein guter Punkt: Was sind jetzt die Änderungen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten?

Andreas Schubert: Das Gesetz und die Veränderungen kommen letztendlich direkt allen Beschäftigten zugute, deren Unternehmen sich erfolgreich um Aufträge des Landes bewerben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Dynamisierung des Vergabemindestlohns - immer 1,50 Euro über dem bundesweiten Mindestlohn - profitieren. Soziale und ökologischen Standards bleiben Grundlage für die Ausschreibung und die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, die es im Unternehmen gibt, Kriterium für die Zuschlagserteilung ist. Man kann auch die Ausbildungsquote oder andere Dinge heranziehen.
Wir wollen so gute Arbeit im Land fördern und wir wollen auch den ökologischen Gedanken, also den Umbau unserer Wirtschaft, fördern. Das gelingt zum Beispiel, wenn man energieeffizient produziert oder Recyclingprodukte einsetzt, die einen geringeren CO2-Fußabdruck haben - genau das, was auch auf EU-Ebene gewollt ist. Damit solche Kriterien in die Ausschreibung einfließen und es dann bei der Vergabe entsprechend berücksichtigt werden kann, stellt unser Vergabegesetz sicher. Davon profitieren am Ende alle Thüringerinnen und Thüringer, weil wir mit der öffentlichen Auftragsvergabe eben nicht den Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und die niedrigsten ökologischen und sozialen Standards anheizen, sondern im Gegenteil Standards sichern.

Parlamentsreport: Wird es mittelfristig weitere Veränderungen geben?

Andreas Schubert: Weitere Veränderungen sind notwendig, so zum Beispiel die pflichtige Anwendung des vergabespezifischen Mindestlohns auf der kommunalen Ebene. Dies werden wir auch im Wahlkampf deutlich machen, um auch dafür um politische Mehrheiten zu kämpfen.

Parlamentsreport: Gibt es sonst noch etwas, was du dazu sagen möchtest oder was dir am Herzen liegt?

Andreas Schubert: Das Zitat zu Beginn entspricht meiner feste Überzeugung: Es gibt nicht so viele andere Stellschrauben, um unsere politischen Ziele auch wirksam durchzusetzen. Ich denke, dass es uns teilweise auch in diesem Fall gelungen ist, trotz der Minderheitensituation, die wir im Landtag haben. Die inhaltliche Entleerung des Thüringer Vergabegesetzes gelang es zu verhindern. Natürlich mussten wir auch einige Zugeständnisse machen wie die deutliche Anhebung der Wertgrenzen von Aufträgen, die nicht unter das Vergabegesetz fallen. Jedoch ist es letztendlich auch ein Beispiel dafür, dass es trotz schwieriger Mehrheitsverhältnisse gelingen kann, verantwortbare Kompromisse zu finden.

 

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