Parlamentsreport 6-2023

Teilhabe muss
ermöglicht werden

Der Alltag kann voller Hürden sein. Menschen mit Behinderung bekommen sie besonders zu spüren. Dabei ist der Abbau von Barrieren und die Umsetzung von Maßnahmen zur Inklusion mit der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention ein Auftrag, dem sich auch die Bundesrepublik verpflichtet hat. Dennoch wird nicht selten mit Floskeln wie „Inklusion nach Augenmaß“ in öffentlichen Debatten die Bremse angezogen.
Dabei sollte es unser aller Ziel und gemeinsames Verständnis als Gesellschaft sein, Menschen den gleichberechtigten Zugang zu ihren Grund- und Menschenrechten zu bieten. Dazu bedarf es vieler Anstrengungen und Maßnahmen auch finanzieller Art. Dort wo der Alltag zum Beispiel aufgrund von Beeinträchtigungen beim Sehen oder Hören zur Barriere wird, braucht es Hilfsmittel. Wie Lebensmittel oder Energiepreise steigen auch die Kosten für notwendige helfende Utensilien. Auch deshalb haben wir uns für die Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes in Thüringen eingesetzt. Und das mit Erfolg für die über 15.000 Menschen in Thüringen die von der Erhöhung profitieren.
Inklusion bedeutet aber auch noch mehr als finanzielle Unterstützung oder Investitionen in barrierefreie Gebäude und Einrichtungen. Inklusion ist und bleibt auch eine Frage der Haltung. Die Interessen und Forderungen von Menschen mit Behinderungen gilt es ernst zu nehmen und die selbstbestimmte Teilhabe am sozialen, kulturellen oder politischen Miteinander weiter gemeinsam zu stärken.

Christian Schaft, MdL und Sprecher für Wissenschaft, Hochschule und Forschung.