Neuer Bürgerenergiefonds für demokratische Energiewende

Kürzlich startete das Förderprogramm ‚Bürgerenergiefonds‘, welches Bürgerenergiegenossenschaften in der Planungs- und Startphase neuer Projekte mit bis zu 200.000 Euro unterstützt. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Markus Gleichmann: „Die Energiewende muss dezentral erfolgen und demokratisiert werden, dabei können Bürgerenergiegenossenschaften einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit Genossenschaften übernehmen Bürger:innen gemeinschaftlich Verantwortung, sowohl für die lokale Produktion ihrer eigenen Energie als auch für die Energiewende im Kampf gegen den Klimawandel.
Thüringen sozial und ökologisch zu gestalten ist der politische Anspruch der Regierungskoalition von Rot-Rot-Grün. Zur Sicherung der Zukunftsperspektiven ist die Umstellung der Wirtschafts- und Energieversorgung auf ein zukunftsfähiges, der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität verpflichtetes System essentiell. Diese Transformation kann nur dann gelingen, wenn sie mit den Menschen gemeinsam gestaltet wird.
„Beim Bau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien müssen die Einwohner:innen in die Entscheidungen mit eingebunden werden, nur dann können sie Akzeptanz genießen. Mit dem Bürgerenergiefonds werden Bürger:innen ermächtigt, sich gegen kapitalstarke Investor:innen zu behaupten und die Gewinne bleiben vor Ort. Als Kombination von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Teilhabe fördern Genossenschaften die krisenfeste und demokratische Daseinsvorsorge im ländlichen Raum“, wirbt Andreas Schubert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE für das Förderprogramm. 
Bürgerenergiegenossenschaften, also der Zusammenschluss von mehreren Bürger:innen, unter möglicher Beteiligung von Kommunen, sorgen durch ihre Initiative dafür, dass Entscheidungsmacht und Gewinne nicht bei großen Konzernen, sondern in den Händen der Bürger:innen vor Ort liegen. Das sorgt für Akzeptanz und Basisdemokratie in der Energieversorgung. Genossenschaften übernehmen gemeinschaftlich Verantwortung, sowohl für die lokale Produktion ihrer Energie als auch für die Energiewende. Als Kombination von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Teilhabe bieten Genossenschaften viel Potenzial für die krisenfeste und demokratische Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.

Für die Genossenschaften (und Unternehmen) im Freistaat besteht die Möglichkeit, ein Mikrodarlehen von bis zu 35.000 Euro in den ersten acht Jahren des Bestehens zu erhalten. Die Förderung durch beide Richtlinien erfolgt über die Thüringer Aufbaubank (TAB).