Neue Regelungen für zeitgemäßes Bauen

Im März 2024 wurde nach intensiver Erarbeitungszeit der Entwurf der Thüringer Bauordnung durch Infrastrukturministerin Susanna Karawanskij vorgestellt. Das Gesetz, welches aus dem Jahr 2014 stammt und zuletzt 2022 geändert wurde, stellt damit die modernste Bauordnung im gesamten Bundesgebiet dar. Ute Lukasch, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, erklärt: „Der Entwurf stellt nicht nur die zahlreichen Veränderungen im Bundes- und Europarecht dar, die etwa in den Bereichen Digitalisierung oder Energieerzeugung geschehen sind, sondern entspricht auch den langjährigen Forderungen unserer Fraktion, eine bessere Grundlage für barrierefreies Bauen und damit Leben in Thüringen zu schaffen.“

Abbau von Hürden

So müssen beispielsweise in Gebäuden, die nach Bauordnung mit Fahrstühlen auszustatten sind, nicht nur in einer Etage, sondern mindestens in zwei Geschossen barrierefrei zugängliche Wohnungen vorhanden sein. Damit soll das Angebot an barrierefreiem Neubau verstärkt und den Bedarfen von Menschen mit Behinderung und den Folgen einer alternden Gesellschaft begegnet werden. Von Maßnahmen zum Abbau von Barrieren profitieren dennoch nicht nur ältere Personen und Menschen mit Behinderungen, sondern auch Familien, die mit Kinderwagen oder Laufrad unterwegs sind, wird der Alltag erleichtert. Ein weiterer wichtiger Beitrag ist außerdem die Ergänzung von barrierefreien Freisitzen wie Balkonen oder Terrassen in die Auflistung zur Mindestbedingungen für barrierefreie Wohnungen. Die Veränderung zielt auf ein in der Praxis vermehrt vorkommendes Problem ab, da als „barrierefrei“ gekennzeichnete Wohnungen vereinzelt mit Balkonen ausgestattet sind, die nur über Barrieren zu erreichen und damit etwa für Menschen mit Rollstuhl nicht nutzbar sind.
Um neben physischen auch bürokratische Hürden abzubauen, wurde die bestehende Bauordnung außerdem einer Prüfung auf unnötige Formerfordernisse unterzogen. Damit ebnet der Entwurf digitalen Baugenehmigungen und vereinfachten Bauverfahren langfristig den Weg.

Nachhaltiger Ansatz

Das Thema Nachhaltigkeit spielt auch in anderen Abschnitten des Änderungsentwurfs eine wichtige Rolle. Zur Förderung der Energiewende, die sich langfristig positiv auf die Energiekosten der Konsument:innen auswirken und die Unabhängigkeit von endlichen Rohstoffen verringern soll, werden die Genehmigungsverfahren in diesem Bereich erleichtert. Damit wird einer Richtlinie der Europäischen Union gefolgt, die die vereinfachte Nutzung und Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorschreibt. Die Änderungen betreffen unter anderem die nachträgliche Wärmedämmung von Fassaden, die Nutzung von Wärmepumpen und die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Doppel- und Reihenhäusern. Da bereits zahlreiche Sorgen zu diesen Änderungen geäußert worden sind, bleibt zu betonen, dass die Thüringer Bauordnung weiterhin ihrer originären Aufgabe der Gefahrenabwehr vollumfänglich nachkommt.
Insbesondere da bei so umfassenden Gesetzesentwürfen die Einbeziehung externer Fachkundiger ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im Thüringer Landtag ist, folgt auf die erste Behandlung des Entwurfes im Plenum und die Überweisung des Gesetzes in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, eine Anhörung von Expertinnen und Experten, die zu dem Entwurf Stellung beziehen können und so aktiv in den Entstehungsprozess des fertigen Gesetzes eingebunden werden. „Ich freue mich auf die intensive Arbeit des Infrastrukturausschusses am Gesetzentwurf und bin gespannt auf die Anhörung und die interessanten Einschätzungen unserer Anzuhörenden“, so Ute Lukasch abschließend.

 

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