März-Plenum im Thüringer Landtag

Zur Aktuellen Stunde in der Landtagssitzung erklärt Markus Gleichmann, klima- und energiepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:

„Mit dem Windenergie-Beteiligungsgesetz wollen wir die Einnahmen der Windparkbetreiber an die betroffenen Kommunen, Einwohnerinnen und Einwohner weitergeben. Bei einem Windpark mit sechs Anlagen sind das gut 200.000 Euro für die Kommunen und zusätzlich 100.000 Euro für die Einwohnerinnen und Einwohner. Das Geld soll weder in den kommunalen Finanzausgleich einfließen noch versteuert werden und steht somit den Kommunen, Einwohnerinnen und Einwohnern in voller Höhe zur Verfügung. Allein durch die bereits geplanten Anlagen, die in nächster Zeit ans Netz gehen, würden rund zwei Millionen Euro für die Kommunen und eine Million Euro für die Einwohnerinnen und Einwohner entstehen“. Die CDU will dem Gesetz aus rein wahltaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. „Bei dem Gesetz geht es nicht darum, ob Windräder gebaut werden, sondern ob die Kommunen und die Menschen vor Ort etwas von den Gewinnen abbekommen. Dadurch, dass die CDU das Gesetz nicht mittragen will, werden Kommunen und Einwohnern Millionen-Verluste entstehen“, kritisierte Gleichmann. Die kommunalen Vertreter forderten, das Gesetz umgehend zu verabschieden, um weitere Einnahmeausfälle der Kommunen zu verhindern. „Ich appelliere daher nochmals an die CDU, konstruktiv mit uns gemeinsam dafür zu sorgen, dass ein Teil der Gewinne vor Ort bleibt und das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen“, so der Abgeordnete Gleichmann im Plenum des Thüringer Landtages im März 2024.

 

Aufklärung und Prävention statt Stigmatisierung und Kriminalisierung  

„Die CDU will im Thüringer Landtag wieder einmal Nebelkerzen zünden und mit zweierlei Maß messen“, kritisierte Kati Engel, Sprecherin für Suchtprävention, den Antrag der CDU-Fraktion, der am Donnerstag auf der Tagesordnung stand. Die geplante Entkriminalisierung und die Ermöglichung des kontrollierten Eigenanbaus von Cannabis seien längst überfällige Schritte, so die Abgeordnete. Doch wieder einmal versuche die CDU, ein Bundesthema mit Verdrehungen und Behauptungen in den Landtag zu zwingen. „Die Realität zeigt doch eindrücklich, dass die bisherige Verbotspolitik gescheitert ist. Das erklärte Ziel einer abstinenten Gesellschaft ohne Cannabiskonsum konnte nicht erreicht werden. Stattdessen haben Angebot und Konsum sogar zugenommen“, erklärt die Abgeordnete im Plenum: „Das Verbot stigmatisiert und kriminalisiert, mit katastrophalen Folgen für die Lebenswege der Konsument:innen. Es fördert illegale Strukturen und organisierte Kriminalität und verhindert erfolgreiche Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Denn ein Verbot geht immer mit einer Tabuisierung einher. Schülerinnen und Schüler brauchen z.B. ein offenes Ohr statt Angst vor Strafe“, so Engel. Mit den Beratungsangeboten zur Suchtprävention und dem Drug-Checking ist Thüringen auf einem guten Weg. Die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ist notwendig und wird von Fachleuten schon lange gefordert. Deshalb begrüßen wir das Vorgehen der Landesregierung im Bundesrat, einer Überweisung in den Vermittlungsausschuss nicht zuzustimmen.

Zum Hintergrund:
Seit Ablösung der CDU aus der Landesregierung 2014, wurden Aufklärung und Suchtprävention kontinuierlich vorangetrieben und die finanziellen Mittel für Beratungsprojekte erhöht.
So stiegen die Zuwendungen für die Fachstelle Suchtprävention“ von 378.206 Euro (2014) um rund 28 Prozent auf 485.050 Euro (Ansatz 2024). Die Thüringer Fachstellen „Suchtprävention“ und „GlücksSpielSucht“ erhalten 2024 mit 552.200 Euro rund 130.000,00 Euro mehr als 2014. Als Erfolg ist auch das Modellprojekt „SubCheck“ zu werten, das die Gefahren von Verunreinigungen illegaler Drogen aufzeigt.

 

 Novelle des Brand- und Katastrophenschutzes im Landtag

Das Gesetzes zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wurde im Plenum des Thüringer Landtags positiv angenimmen und in den Ausschuss überwiesen. Zum Gesetz erklärt Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehren der Fraktion Die Linke: „Mit wichtigen Verbesserungen für den Brand- und Katastrophenschutz sorgen wir für eine grundlegende Reform im Bereich der freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehren sowie der Katastrophenschutzeinheiten. Wir wollen das Ehrenamt stärken und die Jugendfeuerwehrpauschale von 25 auf 50 Euro erhöhen. Die finanzielle Förderung der Brandschutzerziehung soll zur gesetzlichen Pflichtaufgabe werden. Durch die Einrichtung dezentraler technischer Servicestellen soll die Digitalisierung für die Feuerwehren vorangetrieben werden.
Die psychosoziale Notfallversorgung, die in kritischen Situationen zur Verfügung steht, soll durch unser Gesetz gestärkt werden.“ In dem 122-seitigen Gesetzentwurf wird zudem die Mitwirkung privater Organisationen im Katastrophenschutz vereinfacht und die Voraussetzungen geschaffen, um Helfenden im Katastrophenschutz künftig stärker den Einsatzkräften der Feuerwehr gleichzustellen, etwa durch Verordnungsermächtigungen für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen.
Darüber hinaus wird eine landesweite Einsatzführung klar geregelt und ein Einsatzführungsdienst für Großschadenslagen integriert, Aufgaben werden klarer zugeordnet und Qualifikationen präzisiert.“ Auch die Brandschutzerziehung in Thüringen soll künftig mit 650.000 Euro gesetzlich finanziert werden.

 

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