Grundgesetz muss mit Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln werden

Anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes am 23. Mai 2024 erklärt Anja Müller, Sprecherin für Demokratie und Verfassung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Das Grundgesetz hat sich in 75 Jahren für Westdeutschland und in 34 Jahren für Ostdeutschland bewährt, dennoch wäre eine inhaltliche Weiterentwicklung sinnvoll. Dies sollte unter breiter und intensiver Beteiligung der Bevölkerung geschehen, z. B. durch Bürgerräte“.

Eine Verfassung, also auch das Grundgesetz, bildet die gesellschaftspolitische und rechtliche Grundlage für das Zusammenleben in Gesellschaft und Staat. Deshalb geht die Verfassung alle an und deshalb sollten auch alle in den Prozess der Weiterentwicklung einbezogen werden. „Zahlreiche außerparlamentarische Akteur:innen, allen voran „Mehr Demokratie e. V.“, fordern seit langem die Aufnahme von Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundgesetz. Unsere Fraktion unterstützt diese Forderung, denn die Ergebnisse des aktuellen Thüringen-Monitors zeigen: Die Menschen wollen nicht nur an der Wahlurne abstimmen, sondern auch in Sachfragen mitbestimmen und mitreden. Allerdings muss bei der Ausgestaltung der Regelungen darauf geachtet werden, dass die neuen Instrumente nicht für populistische Zwecke missbraucht werden können“, so die Abgeordnete. Als weitere wichtige „Baustelle“ nannte Müller die Aufnahme konkreter sozialer Grundrechte und Staatsziele in das Grundgesetz. „Es ist gut, dass das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz verankert und durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie vor Abschaffung geschützt ist. Angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen würde das Sozialstaatsprinzip aber noch mehr praktische und positive Wirkung für viele Menschen entfalten, wenn es mit konkreten Regelungen im Grundgesetz unterfüttert würde, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum sozialen Wohnungsbau“.
Die Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag will auch in der kommenden Legislaturperiode nicht nur an der Weiterentwicklung der Thüringer Verfassung arbeiten, sondern auch das Grundgesetz weiterentwickeln, z. B. durch Bundesratsinitiativen im beschriebenen Sinne.

 

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