Gemeinsam für eine Faire Landwirtschaft

Die mit der Klimakrise zunehmenden Wetterextreme wie Starkniederschläge, Dürreperioden, Stürme und Hagel machen auch eine Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion notwendig, sollen die Erträge auch in Zukunft einigermaßen stabil bleiben.

Grüne Gentechnik - worum geht es?
Um eine Reduktion der Inputs (Mineraldünger, Pflanzenschutzmittel) zu erreichen, die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft zu gewährleisten und die Erträge pro Fläche zu steigern, setzen weite Teile der Politik auf technische Innovationen. Neben technisch gestützten Systemen wie dem „Präzisen Bearbeiten“ und der Digitalisierung werden vor allem die neuen gentechnischen Verfahren als Lösung präsentiert.
Neue Gentechniken, wie z. B. die CRISPR/Cas genannten Verfahren können tief in das Erbgut lebender Organismen eingreifen und dieses grundlegend verändern. So können mehrere Gene in demselben Organismus gleichzeitig oder nacheinander manipuliert werden. Mit dieser neuen Dimension der Eingriffstiefe ins Genom sind große Risiken für Mensch, Tier und Umwelt verbunden. Gentechnik erlöst uns nicht von weltweiten Ernährungsproblemen. Für den Hunger sind eine ungerechte Verteilung von Reichtum, Kriege und unfairer Welthandel verantwortlich. Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat gegen die bisherige bewährte Gentechnik-Regulierung, also gegen Kennzeichnung, Risikoprüfung und Koexistenzregeln für die meisten neuen Gentechnik-Pflanzen votiert.

Kennzeichnung bedeutet:
Die Sicherung von Wahlfreiheit und Transparenz für Verbraucher:innen, Bäuer:innen, Imker:innen, Züchter:innen, Saatguterzeugung, Lebensmittelunternehmen und Handel und die Aufrechterhaltung von Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Haftung für Gentechnik-Produkte.
Risikoprüfung bedeutet:
Auch für mit neuen Gentechniken veränderte Organismen müssen weiterhin Zulassungsverfahren mit umfassender Risikoprüfung gelten. Gemäß dem Vorsorgeprinzip müssen dabei die technologiebedingten Risiken bewertet werden.
Koexistenzregel bedeutet:
Das Nebeneinander von genveränderten Pflanzen und herkömmlicher Züchtung auf den Äckern, ohne dass Verunreinigungen auftreten.
Das EU-Parlament hat kürzlich seine Position zur Neuregelung der sogenannten „Neuen Gentechnik“ abgestimmt. Der Gesetzesvorschlag ist gesellschaftlich höchst umstritten und wurde maßgeblich von der konservativen Fraktion vorangetrieben. Bei der Plenarabstimmung gab es bei zwei zentralen Elementen des Gesetzes - Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit - überraschend einen Abstimmungsgewinn für die von den Grünen und den Sozialisten vorgebrachten Änderungsanträge.

 

Warum ist Gentechnik im alten wie neuen Gewand keine Lösung?
Landwirtschaftliche Betriebe stehen unter Druck, ihre Erträge zu steigern, entweder durch Flächenwachstum oder den Einsatz ertragssteigernder Technologien wie gentechnisch veränderter Pflanzen. Frühzeitige Nutzung solcher Innovationen verschafft einen vorübergehenden Vorteil, doch langfristig überleben nur Betriebe, die ständig Innovationen umsetzen oder wachsen.
Die Mitgliedstaaten der EU hätten aufgrund der Verordnung, die unmittelbar Gültigkeit erlangt, keine nationalen Regelungsmöglichkeiten mehr. Die Koexistenz der konventionellen, biologischen oder gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft ist nicht mehr gesichert, wie bisher durch ein im deutschen Recht verankertem Verbot. Deshalb lehnen wir Gentechnik in altem und neuem Gewand ab!
Die Linke setzt sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei ein. Dazu müssen der Anbau und die Verarbeitung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU verboten werden, bzw. in Deutschland bleiben.

Solange für das weitgehende Verbot keine Mehrheiten zustande kommen, vertritt die Fraktion Die Linke folgende Positionen:
Das EU-Zulassungsverfahren muss transparent sein. Ökologische und sozio-ökonomische Kriterien sind einzubeziehen.
Das Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen muss in Deutschland Bestand haben. Freisetzungsanträge zu Forschungszwecken im Freiland sind zu versagen.
Die „Nulltoleranz“ darf nicht aufgeweicht werden. Jegliche Verunreinigung mit einem nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus muss zur Vernichtung der Ware führen.
Für Schäden durch die Gentechnik sollen nicht nur Landwirt:innen, sondern auch die Hersteller haften. Es gilt das Verursacherprinzip. Das Gentechnikgesetz muss die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei wirksam vor Verunreinigungen schützen. Es muss genauso wie die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung verschärft werden.
Die Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung muss gestärkt und weiterentwickelt werden.
Forschung zu Nachweismethoden für Neue Züchtungstechniken müssen gefördert werden. Eine transparente Kennzeichnung entlang des Prozesses muss das Ziel sein.

 

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