Fußfesseln für Gewaltschutz?

Sascha Bilay

Es sind meist Frauen, die Gewalt in Partnerschaften erleben. Es sind im Regelfall Frauen, die nicht die Möglichkeit haben, sich zu schützen. Es sind Frauen, die deshalb über Jahre hinweg
Gewalt erleben und erdulden. Wer Frauen vor dieser Gewalt schützen will, sollte deshalb Maßnahmen ergreifen und die völkerrechtlich verbindliche Istanbul-Konvention umsetzen.

Zur Istanbul-Konvention haben Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einnen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Diesen Vorschlag hat die CDU lange Zeit zerredet und zu verhindern versucht. Um eigene Aktivität zu dokumentieren, wurde hastig ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem u. a. Frauen vor häuslicher Gewalt dadurch geschützt werden sollen, dass auf Antrag der Polizei die elektronische Fußfessel angeordnet werden kann. Dafür soll das Polizeiaufgabengesetz geändert werden.

Wirkung elektronischer Fußfessel ist fraglich

Der Entwurf der CDU wurde im Innenausschuss beraten und die Expertise insbesondere aus Kreisen der Polizei eingeholt. Die Expertinnen und Experten haben diesen Vorschlag rundum abgelehnt. So wurde vielfach darauf hingewiesen, dass die Fußfessel ein Instrument ist, den Aufenthaltsort verurteilter Straftäter aufgrund richterlicher Entscheidung zu überwachen. Den Einsatz dieses Instrumentes in Fällen, in denen keine Straftat vorliegt, auf reine Spekulation hin zu ermöglichen, würde auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stoßen. Zudem ist die Wirkung in einem Flächenland wie Thüringen äußerst fraglich. Sollte sich ein Mann mit Fußfessel einem bestimmten Ort (z. B. Wohnort der Frau) nähern, würde die Polizei ein Signal erhalten – nicht die Frau. Es würde also an der Polizei liegen, einen Streifenwagen zum Haus der Frau zu entsenden, wobei im Gesetz überhaupt nicht geregelt wäre, was dann die Polizei tun solle. Zurecht verweist beispielsweise der Bund der Kriminalbeamten darauf, dass es besser wäre, Opferberatungsstellen und die Prävention finanziell zu stärken und mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Das wäre beispielweise eine Konsequenz aus der Istanbul-Konvention, wie sie durch  die Regierungsfraktionen vollzogen wurde.

Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt

Zu Recht hatte der Gesetzentwurf der CDU eine krachende Niederlage erfahren. Es rächt sich eben, aus rein populistischen Erwägungen heraus ein handwerklich schlecht gemachtes und mit heißer Nadel gestricktes Gesetz in das Parlament zu werfen, welches ausschließlich darauf abzielt, die Kompetenzen der Polizei repressiv auszuweiten. Ein bundesweit einmaliger Vorgang ist hingegen der Gesetzentwurf von den Regierungsfraktionen in Thüringen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, mit dem Thüringen als erstes und einziges Bundesland die Errichtung und den Betrieb von Schutzwohnungen für von Gewalt Betroffenen gesetzlich regelt und auch eine klare finanzielle Grundlage schafft.

Sascha Bilay

 

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