Erneuerbare Energien und Denkmalschutz

Jede einzelne Anlage, die grünen Strom produziert, ist in Zeiten der Energiekrise wichtig. Dass sich das auch für die Eigentümer:innen lohnt, ist spätestens seit den stark gestiegenen Strom- und Gaspreisen in den letzten zwei Jahren deutlich geworden. Bisher war es aber nicht jedem einfach möglich, Photovoltaik- oder Solarthermie-Module auf dem Dach zu installieren, denn historische Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, brauchen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörden und Kommunen.

Einheitlicher Umgang fehlte

Ob die Anträge dort positiv beschieden wurden, konnte bisher teils von Sachbearbeiter:in zu Sachbearbeiter:in unterschiedlich ausfallen – auch, weil keine deutschlandweit einheitliche Richtlinie als klare Entscheidungsgrundlage diente. Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat sich dies nun geändert, denn die Novelle legt klar fest, dass bei Abwägungsprozessen behördlicher Entscheidungen der Klimaschutz vorrangig zu behandeln ist. „Zwar wird weiterhin das geplante Erscheinungsbild der Denkmäler in den Entscheidungsprozess mit einbezogen, generell braucht es für eine Ablehnung jetzt aber eine denkmalfachlich sehr gute Begründung“, erklärt Markus Gleichmann, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. „Ausnahmen bilden lediglich Gebäude im UNESCO Kontext und Kulturdenkmale mit einem nachgewiesen herausragenden Geschichts- oder Kunstwert“, so Gleichmann weiter.

Jetzt gelte es jedoch zunächst, Erfahrungen in der Umsetzungspraxis zu sammeln und gemeinsam mit allen Akteuren ein bestmögliches Vorgehen für die kommenden Jahre zu entwickeln. „Es muss sich in der Praxis noch zeigen, wie die Ermessensspielräume interpretiert werden. Insgesamt ist es aber eine gute Nachricht, nicht nur für die Eigentümer:innen von denkmalgeschützten Gebäuden, sondern auch für die Behörden, die jetzt von der Staatskanzlei klare Vollzugshinweise als Entscheidungsgrundlage haben“, so der Abgeordnete weiter. Auch von kirchlicher Seite sei bereits großes Interesse an der neuen Regelung signalisiert worden. „Das bedeute im Umkehrschluss nicht, dass bald sämtliche Dächer denkmalgeschützter Gebäude mit Photovoltaikanlagen bebaut werden“, beruhigt Gleichmann. Zumal es sich bei den betreffenden Immobilien nur um den recht kleinen Teil von etwa zwei Prozent der Bestandsgebäude handle. Es sei aber wichtig, den Eigentümer:innen die Möglichkeit zu geben.
Solarausbaugesetz.

„Wichtiger ist es daher, für Thüringen ein Solarausbaugesetz einzuführen, welches insbesondere große Gewerbeimmobilien und Industriehallen in den Fokus nimmt. Auch auf Parkplatzanlagen besteht enormes Potenzial für die Photovoltaik in der Sektorenkopplung unter anderem mit Mobilitätsanwendungen“, betont der Fachsprecher abschließend. Pauline Lörzer