Die Petition des Monats
Im Februar 2024 hat der Petitionsausschuss eine Petition aus Meiningen abgeschlossen. Die Petentin forderte, die geplante Bebauung des sogenannten „Strupp-Waldes“ zu stoppen. Ein Immobilienmakler habe den Wald am Rande Meiningens erworben, um dort Wohnhäuser zu bauen. Obwohl der Wald auch als solcher im Flächennutzungsplan ausgewiesen sei, seien zwischen 2018 und 2021 umfangreiche Rodungen vorgenommen worden, unter anderem um eine Zufahrt für spätere Bebauungen zu ermöglichen.
Über die Petition
Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen beschäftigt und sich zunächst eine Stellungnahme des für Forsten zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft eingeholt. Dieses teilte mit, dass der Waldbesitzer bereits mehrfach versucht habe, eine Nutzungsänderung des Waldgrundstückes zu erreichen. Entsprechende Anträge seien aber ausnahmslos abgelehnt worden. Insbesondere überwiege das öffentliche Interesse am Erhalt des Waldes. Zudem gebe es einen Mindestabstand von 30 Metern, den eventuelle neue Gebäude zur Waldgrenze einhalten müssten. Dieser Mindestabstand würde auch bei einer Rodung der betroffenen Baugrundstücke unterschritten. Trotz der ablehnenden Bescheide habe der Waldbesitzer zahlreiche Bäume gefällt. Diese intensiven Hilfsmaßnahmen seien nach Einschätzung des zuständigen Forstamtes als Kahlschlag zu bewerten. Daher werde die Waldfläche regelmäßig vom Forstamt überwacht. Darüber hinaus habe der Waldbesitzer ohne vorherige Anzeige einen Weg im Wald angelegt, woraufhin er schriftlich verwarnt worden sei. Insgesamt gingen die Thüringer Forstbehörden wie auch die Petentin davon aus, dass der Kauf des Strupp-Waldes durch eine Immobilienfirma nicht dem Zweck der künftigen Waldbewirtschaftung diene, sondern der schrittweisen Umwandlung in Bauland.
Meiningen im Dilemma
Die Petition hatte ein allgemeines Anliegen zum Inhalt und wurde auf Antrag der Petentin veröffentlicht. Da über 1.600 Unterschriften für die Petition zusammenkamen, fand im März 2023 eine öffentliche Anhörung der Petentin im Thüringer Landtag statt. Auch der Forstausschuss wurde in die Beratungen mit einbezogen. In der öffentlichen Anhörung kam der Vorschlag auf, zu der Petition einen Ortstermin durchzuführen. Dieser fand im Juni 2023 mit der Petentin, verschiedenen Anwohner:innen, Vertreter:innen der Stadt Meiningen, Thüringen Forst und dem Waldeigentümer statt. Vor Ort wurde deutlich, dass sich die Stadt Meinigen in einem gewissen Dilemma befindet. Einerseits gebe es die Nachfrage nach Bauland und andererseits sei Meiningen zu großen Teilen von Wald umgeben, was perspektivisch kaum noch bauliche Entwicklungsperspektiven ermögliche. Der Bürgermeister räumte aber ein, dass die ursprünglichen Bebauungsplanungen im Strupp-Wald wohl nicht realisierbar seien. Die Stadt wolle die Planungen daher nicht weiterführen. Sie könne sich stattdessen vorstellen, zur dauerhaften Sicherung des Waldes die Flächen vom derzeitigen Eigentümer zu erwerben. Die Erholungsfunktion des Waldes könne so wieder ins Zentrum rücken.
Es lohnt sich!
Am Beispiel dieser Petition wird wieder deutlich, dass es sich lohnt, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Durch sie wurde nicht nur eine breite Öffentlichkeit für das Anliegen geschaffen, es wurden auch verschiedene öffentliche Stellen und Betroffene in die Beratung mit einbezogen. Nur durch diese breite Beteiligung ist es dem Ausschuss erst möglich, sich ein umfassendes Bild von einem Sachverhalt zu machen. Im Fall des Strupp-Waldes hat die Petition schließlich auch dazu beigetragen, dass die Stadt ihre Planungen überdacht hat und den Wald und seine Erholungsfunktion zukünftig sichern möchte.