Außerparlamentarisches Bündnis - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Karola Stange, Steffen Dittes

Anfang Dezember traft sich das Außerparlamentarische Bündnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen das erste Mal nach zwei Jahren im Thüringer Landtag. Durch die Corona-Pandemie konnten die letzten Treffen nur digital abgehalten werden. Jürgen Pfeffer, Sprecher des Außerparlamentarischen Bündnisses, begrüßte zunächst die anwesenden Gäste: „Wir versuchen eigenverantwortlich unsere Interessen und Forderungen mit diesem Bündnis durchzusetzen. Dass wir uns dazu auch noch in den Räumen des Thüringer Landtages zusammenfinde können, freut mich umso mehr.“ Es handele sich um 407.000 Menschen mit Behinderung in Thüringen, dies sei durchaus keine kleine Randgruppe, wie so oft behauptet werde, betonte Pfeffer. „Ich behaupte gar, in fast jeder Familie in Thüringen gibt es einen Menschen mit Behinderung. Die Themen gehen uns also alle an.“ Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention fordere der Auffassung des Außerparlamentarischen Bündnisses nach, eine grundlegende Umstrukturierung in Deutschland.

„Wir sind wer“

Unter der Maxime „Wir sind wer!“ hat das Außerparlamentarische Bündnis die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein paar Tage zuvor bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer LandtagVerbesserungen im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) gefordert. Hintergrund der Anhörung war die Petition für „Inklusion und Gleichstellung – mit Wirkung!“, die über 1.600 Mitzeichnungen erhalten hat. Die Petent:innen wollen mit ihrer Petition unter anderem Inklusion in allen Lebenslagen erreichen. Insbesondere drängen sie auf Barrierefreiheit in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden, auf „leichte Sprache“ bei Behörden sowie auf ein faires Miteinander auf „Augenhöhe“.
Karola Stange, Sprecherin für Soziales, Gleichstellung und Behindertenpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, unterstützt die Petition: „Ich bin dem Außerparlamentarischen Bündnis dankbar, dass es solch konkrete Forderungen formuliert hat. Zum Beispiel halte auch ich es für richtig, kommunale Eigenbetriebe und Privatunternehmen, die öffentliche Mittel erhalten, zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Gleichstellungsgesetz zu verpflichten. Ebenso unterstütze ich die Forderung nach hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier sind wir bereits auf einem guten Weg. Bis auf den Kyffhäuserkreis, das Weimarer Land und die Landkreise Sonneberg und Saalfeld-Rudolstadt haben bereits alle anderen Kreise einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten“, so Stange. Das Inklusions- und Gleichstellungsgesetz soll im Jahr 2023 in einem Evaluationsverfahren überprüft und beurteilt werden. Die Landesregierung hat die Zusage gegeben, auch die Forderungen und Anregungen der Petent:innen mit in das Bewertungsverfahren einfließen zu lassen. Im Jahr 2024 wird es dazu einen Bericht und bei Bedarf eine Überarbeitung des Gesetzes geben.

Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

Beim Treffen des Außerparlamentarischen Bündnisses stellte Ministerin Heike Werner in ihrem Bericht die aktuellen Umsetzung der UN-Behindertenkonventionen in Thüringen vor, dabei verwies sie auf den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es müsse bei allen Maßnahmen stets geschaut werden, welche in einer Fortführung sinnvoll wären und wann ein Abschluss erreicht werden kann. Inklusion verwirkliche sich vor Ort, wo der Mensch lebt, arbeitet und wohnt. „Nicht der Mensch muss sich anpassen, sondern der Sozialraum“, bekräftigte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in ihren Ausführungen.
Im Anschluss stellte Sören Pellmann, behindertenpolitischer Sprecher für DIE LINKE im Bundestag, die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen der Konvention vor. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt hob er hervor, dass für eine Inklusion in diesem Bereich noch viel zu tun sei. So sind rund 43.000 Unternehmen deutschlandweit verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigten, kämen dieser Verpflichtung aber nicht nach, sondern zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe. „Deshalb braucht es eine Neuformulierung der Ausgleichsabgabe, fordert der Bundestagsabgeordnete. Vor allem müsse auch die Privatwirtschaft mehr in die Pflicht genommen werden, wenn es um den Ausbau von Barrierefreiheit geht, fordert Pellmann. Das hieße nicht nur eine Rampe bauen, z. B. auch sondern Texte in leichter spräche, Hörakkustik etc.

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