Änderung der Thüringer Verfassung

Parlamentsreport

Im Jahr 2020 ist die rot-rot-grüne Landesregierung mit einem Entwurf zur Änderung der Thüringer Verfassung in die Diskussionen gegangen. Vielen Fraktionen des Thüringer Landtages haben dafür Änderungsvorschläge eingebracht. Zur Bearbeitung wurde im Thüringer Landtag ein Verfassungsausschuss eingesetzt. Stets verbunden mit der Ernsthaftigkeit, am Ende auch das Ziel zu verfolgen, eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Dort, wo es notwendig war, wurde zwischen den Fraktionen eine Reihe von Anhörungen durchgeführt. Viele Beteiligte haben sich eingebracht. Trotzdem gibt es bislang keine finale Einigung dazu, wie die Landesverfassung ergänzt werden soll. Die Fortführung des Prozesses wollte der Fraktionsvorsitzende Steffen Dittes nun mit einer offiziellen Pressekonferenz anstoßen.

Steffen Dittes betonte, dass auch die Öffentlichkeit bereits Forderungen zur Änderung der Verfassung erhoben habe, wie beispielsweise der Landessportbund und der Feuerwehr Verband. Auch andere Experten hätten sich bereits umfangreich mit ihrer Meinung in diesen Prozess eingebracht. Mit den Anhörungen und den daraus resultierenden Ergebnissen müsse man nun endlich umgehen. „Wir können nur weiterhin glaubwürdig sein, wenn wir als Fraktionen Dinge umsetzen und nicht nur beschließen. Ich glaube, es sind wichtige Diskussionen, die dazu geführt wurden. Aber wir werden uns gerade bei den gegenwärtig politisch strittigen Themen nicht mehr einig werden. Man sollte nicht versuchen, dort Einigung zu erzielen, wo die Positionen wirklich weit auseinanderliegen. Aber es gibt mehrere Vorschläge, bei denen unsere Positionen nahe sind. Deshalb glauben wir, dass die Verfassung in diesen Punkten noch in dieser Legislaturperiode geändert werden könnte und sollte“, erklärt Steffen Dittes.
Ein anderer Aspekt ist Dittes zufolge jedoch, dass es zwischen den drei Koalitionsfraktionen und der CDU bereits eine Einigung bei fünf Punkten gegeben hatte, die dann aber von der CDU widerrufen worden sind. Es täte sich also der Zweifel auf, ob die CDU überhaupt noch bereit sei, ein politisches Signal mit den Koalitionsfraktionen zu senden. Diese Situation werde in Richtung Wahlkampf gesehen auch nicht entspannter. „Die CDU sollte hier endlich Klarheit schaffen“, so Dittes.

„Im Jubiläumsjahr der Thüringer Verfassung dürfen wir die Erwartungshaltung der Menschen, die mit uns
gemeinsam für eine  Modernisierung stehen, nicht mit Füßen treten. Jetzt ist Zeit zu agieren!“

Anja Müller, Verfassungspolitische Sprecherin

Ein paar Punkte würden auch Staatsziele berühren, weshalb entsprechende Umsetzungsschritte diskutiert werden müssen. Gerade bei diesen Fragen könne man nicht noch länger warten:
1. Konnexität auf den Weg bringen. Das „Ausführungsgesetz“ besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (in dem Fall das Land) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist.
2. Notfallverordnungen einbauen, um auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können.
3. Initiativrecht als erste und niedrigste Schwelle der Demokratie: Das Antragsrecht schließt Belange der Bürgerinnen und Bürger direkt mit ein.
Diese und andere Änderungen wären wichtige Signale an die Bevölkerung des Freistaates, für die sich Ehrenamtliche seit Jahren einsetzen. Es gibt noch weitere Vorschläge wie die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die Stärkung des Ehrenamtes. Oder Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Verfassung einzubringen, was eine starke Bindungswirkung hätte. Ebenso wäre der Ausbau von ÖPNV für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig. „Wenn wir hier nicht zu einer Einigung im Parlament kommen, wäre es zumindest daran, diese Themen weiter zu diskutieren. Möglicherweise auch im Rahmen eines Werkstattprozesses mit Bürgerinnen und Bürgern“, erklärt Dittes weiter. Die Änderung der Thüringer Verfassung könne noch in diesem Jahr im Plenum des Thüringer Landtages abgestimmt werden. „Es liegt alles da, es muss jetzt nur noch politisch vereinbart werden, damit wir es auch umsetzen können!“