Zum Hauptinhalt springen

Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren: Historische Debatte reicht weit über Thüringen hinaus

Katharina König-Preuss
Katharina König-PreussAntifaschismusGesellschaft-DemokratiePresse

Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, zieht nach der gestrigen öffentlichen Anhörung zum Antrag auf Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens Bilanz:

 

„Die Anhörung war wichtig und zugleich historisch, weil die Frage eines AfD-Verbots endlich nicht nur abstrakt diskutiert wurde, sondern unterschiedliche verfassungsrechtliche Bewertungen, Tatsachengrundlagen und Gegenargumente öffentlich auf den Tisch kamen. Mehrere Sachverständige haben umfangreich dargelegt, warum sie die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren beziehungsweise eine entsprechende Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht als gegeben ansehen. Die große mediale Aufmerksamkeit und die Rückmeldungen weit über Thüringen hinaus zeigen zugleich, dass diese Debatte bundespolitische Bedeutung hat. Danke an die Sachverständigen der demokratischen Fraktionen, die mit umfassendem Wissen, juristischer Expertise und klaren Argumenten zu diesem historischen Moment beigetragen haben und sowohl Bedenken ausräumen als auch Belege liefern konnten. Gerade die Unterschiedlichkeit der Positionen hat die Debatte so wertvoll gemacht.“

 

König-Preuss verweist darauf, dass die einzigen drei Anzuhörenden der mündlichen Beratung, die sich gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens aussprachen, nicht als unabhängige Sachverständige zu betrachten sind. „Bei allen drei Sachverständigen der AfD stellt sich die Frage nach einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis zur AfD. Der eine war als Anwalt für Höcke tätig, der andere als Anwalt für die AfD. Dieser führte gar am Tag der Anhörung selber eine gemeinsame Pressekonferenz mit der AfD-Fraktion durch. Laut Presseberichten soll der dritte wiederum als Innenminister einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt im Gespräch sein. Dieser räumte ein, sich kurz vor Anhörungsbeginn mit Höcke gemeinsam zum Mittagessen getroffen zu haben. Das alles stellt grundsätzlich die Expertise der AfD-Anzuhörenden in Frage. Für alle erkennbar wurde es jedoch bei der Anhörung selbst, als sich die beiden zuletzt Gehörten als Experten disqualifizierten.“

 

Die Abgeordnete kommt insgesamt aber zu einem positiven Fazit: „Entscheidend bleibt für uns das Gesamtbild der Anhörung. Einerseits wurden umfassend tatsächliche und verfassungsrechtliche Argumente für ein Verfahren vorgelegt. Andererseits wurden Einwände benannt, mit denen sich Politik und Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen. Genau dafür haben wir diese Anhörung auf den Weg gebracht: Damit vorhandene Erkenntnisse geprüft, Gegenargumente gehört und die offenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht politisch wegmoderiert, sondern dort geklärt werden können, wo die Verfassung diese Entscheidung verortet. Dies ist das Bundesverfassungsgericht.“

Mehr aktuelle Themen

Zurück zum Kopf der Seite