DIE LINKE: Zerschlagung der ARGEN für Betroffene ein schwerer Rückschritt
Als "schlechteste aller möglichen Lösungen" kritisiert Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, die Entscheidung der Bundesregierung für die getrennte Trägerschaft bei der Umsetzung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II). Damit seien künftig die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zuständig und die Kommunen für die Kosten für Unterkunft sowie die soziale Betreuung. Die ARGEN werden aufgelöst. Das sei insbesondere für die Betroffenen ein schwerer Rückschritt.
Einer der wenigen positiven Ansätze des Hartz IV-Gesetzes, nämlich "Leistungen aus einer Hand", werde damit wieder aufgehoben, betont Leukefeld. Betroffene seien nun gezwungen, sich an mehrere Ansprechpartner zu wenden, die unabhängig voneinander Bescheide erlassen. Die Gefahr der gegenseitigen Blockade von Arbeitsagentur und Kommune sei immens. Zudem sei die Verunsicherung der Mitarbeiter der ARGEN beträchtlich. In Thüringen gebe es bereits jetzt Beispiele für diese getrennte Aufgabenwahrnehmung - die Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Altenburger Land, so die Abgeordnete weiter. In beiden Fällen sei die Kritik der Arbeitslosen groß. Auch der bürokratische Aufwand für die beiden Kommunen habe sich deutlich erhöht.
Für Leukefeld trägt das bekannt gewordene Eckpunktepapier der Bundesregierung zur getrennten Trägerschaft "die unsoziale Handschrift der FDP". Die CDU habe sich bisher stets für das Optionsmodell stark gemacht, bei dem die Kommunen allein für die Umsetzung des SGB II zuständig seien. Dafür gebe es lediglich Bestandsschutz, offenbar sei die CDU vom Koalitionspartner FDP unter Druck gesetzt worden.
Nötig sei auch weiterhin ein ganzheitlicher Ansatz, hebt die Arbeitsmarktexpertin der LINKEN hervor. Leukefeld fordert die Landesregierung deshalb auf, sich in der nun anstehenden Abstimmung mit der Bundesregierung für das Prinzip "Leistungen aus einer Hand" und gegen eine Zerschlagung der ARGEN einzusetzen. "Entweder müssen die ARGEN auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt und weitergeführt werden oder das Optionsmodell muss flächendeckend zum Tragen kommen", so Leukefeld abschließend.
