Urteil gegen Maulkorbregelungen für Betriebsräte
Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, nimmt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf gegen Maulkorbregelungen für Betriebsräte erfreut zur Kenntnis.
Mit dem Urteil (Az. 10 Ta BV 102/15) werde eindeutig geregelt, dass Betriebsräte Kritik am Arbeitgeber äußern dürfen und dass auch Vergleiche mit der Zeit der Weimarer Republik vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten zulässig sind, so der Abgeordnete weiter. Der Betriebsrat eines Pflegeheimes hatte hierzu in einer E-Mail an die Geschäftsführung bezüglich der anlasslosen, wöchentlichen Überwachungskontrollen der Mitarbeiter geschrieben: „[…] Die Überwachung in einem totalitären Regime haben wir vor 70 Jahren hinter uns gebracht, auch wenn hier im Kleineren gehandelt wird, so ist dies der Anfang von dem, was dann irgendwann aus dem Ruder laufen kann. […]“ Die Warnung vor einer möglichen, zukünftigen Entwicklung in diese Richtung sei bei weitem kein Vergleich mit dem nationalsozialistischen Terrorregime, urteilte das Gericht.
Rainer Kräuter dazu: „Betriebsräte müssen sich frei ausdrücken können. Um Sachverhalte deutlich zu machen, sind auch passende Vergleiche zu ziehen. Dass Arbeitgeber immer wieder versuchen, Betriebs- und Personalräten einen Maulkorb zu verpassen, sie in ihrer Arbeit zu behindern oder auch die Gründung der Beschäftigten- bzw. Personalvertretungen von vornherein zu verhindern, hat mit einer progressiven und demokratischen Unternehmensführung nichts zu tun.“ Mit Blick auf die Tarifbindung der Unternehmen in Thüringen und den Organisationsgrad der Beschäftigten meint der Gewerkschaftspolitiker: „Die Stärkung der Rechte der Betriebsräte, das Aufdecken von Missständen in Betrieben beim Umgang mit den Arbeitnehmervertretungen und die Akzeptanz von Mitgliedschaften in Gewerkschaften müssen wieder stärker in den Fokus der Gesellschaft und der Politik gerückt werden. Wenn dazu die Skandalisierung von Vorfällen erforderlich ist, dann ist das durch die Rechtsprechung des zitierten Urteils des LAG Düsseldorf gedeckt.“
„Die Meinungsfreiheit hört natürlich bei Vergleichen mit der Zeit des Naziregimes auf. Dass Sprache ein scharfes Schwert ist, wissen wir nicht erst seit den demagogischen Reden des Björn Höcke und anderer AfD-Politiker. Im Optimalfall arbeiten Betriebsräte mit den Unternehmensleitungen gleichberechtigt, offen, mit einfacher aber deutlicher Sprache, kooperativ zusammen“, so Rainer Kräuter abschließend.
