Förderung der Bibliotheken als gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen
"Die deutliche Abhängigkeit der Bibliotheken von der Finanzkraft der jeweiligen Kommunen ist Resultat eines Kardinalfehlers des in Thüringen erst im Juli 2008 verabschiedeten Bibliotheksgesetzes", bemerkt Dr. Birgit Klaubert, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Die Bibliotheken in den Städten und Gemeinden seien zentraler Bestandteil der kulturellen Grundversorgung und böten ein unverzichtbares Bildungsangebot für die Bürger jeden Alters. "Die Gewährleistung solch wichtiger Angebote darf nicht allein von der Finanzkraft der Kommunen abhängen. Die momentane Entwicklung der Bibliotheken in Thüringen ist das offensichtliche Ergebnis falscher Kulturpolitik der CDU in den vergangenen Jahren", konstatiert Frau Dr. Klaubert. Erst vor anderthalb Jahren sei in Thüringen trotz vehementer Kritik seitens der LINKEN und der Kulturverbände ein Bibliotheksgesetz verabschiedet worden, welches die ausreichende Förderung der Bibliotheken nicht als Pflichtaufgabe der Kommunen bestimmt. "Aber nur durch die Definition der Bibliotheken als Pflichtaufgabe im Gesetz haben die Kommunen die Sicherheit einer entsprechenden finanziellen Förderung durch das Land", unterstreicht die Kulturpolitikerin der LINKEN.
Die Beispiele Erfurt und Eisenach zeigten deutlich, dass kulturelle Einrichtungen eines besonderen Schutzes bedürfen. "Finanzielle Probleme in den Kommunen, bedingt durch Verschuldungen und zu geringe Landeszuwendungen, haben fast immer Kürzungen in den Kulturangeboten zur Folge. Dadurch sinkt die Qualität der Angebote, Nutzer bleiben aus und die kulturelle Verödung schreitet voran. Und wieder einmal bewahrheitet sich: Kultur stirbt leise", so Frau Dr. Klaubert abschließend.
