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Freie Schulen

Schulen in freier Trägerschaft sind ein verfassungsrechtlich geschützter Teil des Bildungswesens. Sie können pädagogische Impulse setzen, dürfen aber weder soziale Auslese fördern noch den staatlichen Bildungsauftrag ersetzen.

Erreicht unter Rot-Rot-Grün von 2014 bis 2024

  • Während der Regierungszeit von Rot-Rot-Grün blieben freie Schulen in die staatliche Schulplanung und Finanzierung einbezogen.
  • Die Linke verband ihre Unterstützung stets mit dem Anspruch, gute Arbeitsbedingungen, transparente Finanzierung und einen diskriminierungsfreien Zugang zu sichern.

Parlamentarische Arbeit seit 2024

  • Beschlossen: Im Dezember 2025 wurde das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft geändert. Die Schülerkostenjahresbeträge wurden erhöht, die staatliche Schulaufsicht gestärkt und Nachweisverfahren vereinfacht.
  • Die Linke setzt sich dafür ein, dass öffentliche Mittel an Tarifstandards, Mitbestimmung, Inklusion und soziale Zugänglichkeit geknüpft werden.

Ausblick

Freie Schulen sollen das öffentliche Bildungsangebot sinnvoll ergänzen. Vorrang haben ein starkes staatliches Schulwesen, transparente Mittelverwendung und das Verbot, Kinder nach Einkommen oder Herkunft auszusortieren.


 

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