Wohngeld darf nicht an der Realität vorbeigehen
„Die Wohngeldreform 2025 greift zu kurz. Eine pauschale Erhöhung um 30 Euro reicht nicht aus, um steigende Mieten wirksam abzufedern. Das Grundproblem liegt in den starren Pauschalierungsregeln, die reale Mietbelastungen vieler Haushalte nicht abbilden. Statt Einzelfälle unzureichend zu pauschalisieren, braucht es flexible Leistungen, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Die Problemlagen beim Wohngeld zeigen aber auch: Um Betroffene tatsächlich wirksam vor den Auswirkungen hoher Mieten zu schützen, muss der von der Linken schon seit längerem geforderte Mietendeckel kommen. Er bewirkt einen tatsächlichen Stopp der Mieten“, so Anja Müller, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.
„Ohne begleitenden Mietendeckel fließt das Wohngeld letztlich an die Vermieter weiter, bezahlt aus Steuermitteln. So profitieren vor allem große Wohnungskonzerne, während die öffentliche Hand steigende Mieten faktisch subventioniert. Ein Mietendeckel würde diesen Mechanismus stoppen und Mieten wirksam begrenzen“, so Linke-Abgeordnete Müller, die zum Thema Wohngeldbezug in Thüringen eine ausführliche Anfrage gestellt hatte, zu der die Antworten der Landesregierung vorliegen. Die aus den Antworten ersichtliche dauerhaft hohe Ablehnungsquote von 25 bis 30 Prozent zeigt, dass viele Anträge an zu rigiden Vorgaben scheitern, unabhängig von der Antragslage. Gleichzeitig hat die Reform ab 2022 die Zahl der Wohngeldhaushalte stark steigen lassen: von 26.670 (2019) auf 52.542 (2023). Damit haben sich auch die Antragszahlen fast verdoppelt. Zuletzt lag sie bei rund 95.000.
„Um Bearbeitungszeiten dennoch vertretbar zu halten, braucht es deutlich mehr Personal. Das muss bei den anstehenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter haben einen Anspruch auf zügige Bearbeitung ihrer Anträge, das ist für sie existenziell“, so Müller.
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten schwanken stark zwischen den Kommunen: 2024 lagen sie zwischen 9 und 22 Wochen. „Für Betroffene ist das oft existenzbedrohend. Eine zügige Bearbeitung ist kein Luxus, sondern notwendig“, unterstreicht Müller.
Abschließend kündigt die Linke-Abgeordnete an, das Thema parlamentarisch wie außerparlamentarisch auch mit Blick auf die Haushaltsberatungen weiter zu verfolgen. Zudem ließen die Antworten offen, wie sich Übergänge zwischen Wohngeld, Bürgergeld und Sozialhilfe konkret gestalten. Auch diese Schnittstelle muss künftig, im Interesse derjenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, stärker in den Blick genommen werden.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier unter dem Link in der Parlamentsdokumentation des Landtags: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/100838/wohngeldbezug_in_thueringen.pdf

