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Weg frei für moderne Beschäftigtenvertretung für den öffentlichen Dienst in Thüringen

Rainer Kräuter

Der Innen- und Kommunalausschuss hat mit seiner heutigen Beschlussempfehlung zum Gesetz über personalvertretungsrechtliche Vorschriften (DRS 6/5575) den Weg für eine moderne Beschäftigtenvertretung in Thüringen freigemacht. Rainer Kräuter, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kommentiert:

„Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits sehr viele gute Ansätze für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Thüringen enthält. Die Abgeordneten der Regierungskoalition haben in einem intensiven Prozess unter Einbeziehung der Gewerkschaften, Verbände und Personalräte im Ergebnis einer ersten Anhörung einen umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetz erarbeitet. Mit dem Änderungsantrag, der auch noch einmal öffentlich angehört wurde, wollen wir die Allzuständigkeit in das Thüringer Personalvertretungsgesetz unter Beachtung des Grundsatzbeschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 1995 (Az.: 2 BvF 1/92) in Thüringen einführen und verankern.“

Durch das Gesetz soll nun mit Beschlussfassung des Thüringer Landtages eine umfassende Zuständigkeit des Personalrats bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststelle unter Verweis auf die §§ 69 bis 78 festgelegt werden.

Die Freistellungsstaffel wollen wir an das Betriebsverfassungsgesetz anpassen.

Für die studentischen Beschäftigten soll geregelt werden, dass die Assistenten gemäß § 95 Thüringer Hochschulgesetz als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes gelten und dass in jeder Hochschule mit mindestens fünf Assistenten ein Assistentenrat gewählt wird, der aus drei, an der FSU Jena aus fünf Assistenten besteht.

Ein Vertreter des Assistentenrats hat in den Sitzungen des Personalrats Teilnahme-, Antrags -und Rederecht.

„Die positiven Hinweise von Gewerkschaften, Verbänden und Personalräten haben wir genauso in unsere Abwägungen eingebracht, wie die kritischen Hinweise der kommunalen Arbeitgeberseite“, unterstreicht Rainer Kräuter.

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