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Verdächtigungen und Unterstellungen statt vorurteilsfreier Richterspruch

Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht über die Bespitzelungspraxis des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber dem Abgeordneten Bodo Ramelow ist nun zugestellt worden. Das Urteil bestätige, "dass hier nicht Recht gesprochen wurde, sondern dass Verdächtigungen, Unterstellungen und politische Vorurteile des Kalten Krieges zusammengetragen und daraus ein ‚furchtbares' Urteil gefällt wurde", sagt Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Thüringer Landtag.

Durch den Richterspruch aus Leipzig stehe nicht nur jedes Mitglied der LINKEN, sondern die ganze Partei unter Generalverdacht. "Damit ist dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet", konstatiert Ramelow. Gleichzeitig sei es "ein beschämendes Urteil auch in Bezug auf unsere Wähler, denn offenbar stehen schon linke Gedanken unter Generalverdacht". Der LINKEN-Fraktionschef weiter: "Eine linke erfolgreiche Kraft hat Deutschland bitter nötig, aber unser Erfolg soll offenkundig mit Einschüchterung und staatlicher Bespitzelung zurückgedrängt werden." Ramelow fügt hinzu, dass es nicht verwundert, dass das Urteil in der gleichen Kontinuität der Urteile dieses Gerichts in allen Berufsverbote-Verfahren bleibe. "Der Geist ist noch in der Flasche."
Ramelow kündigt an, dass innerhalb der nächsten 30 Tage die Klageschrift für das Bundesverfassungsgericht gefertigt wird. Das Urteil ist auf www.bodo-ramelow.deabrufbar.

Das Urteil als PDF-Datei

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