Sinnvolle Fristverlängerung für Steuererklärungen
"38,1 Prozent aller Steuererklärungen für das Jahr 2007 wurden in Thüringen verspätet eingereicht", informiert der Landtagsabgeordnete der LINKEN Frank Kuschel. Auf Anfrage des Linkspolitikers stellte die Landesregierung noch mal klar, dass die Steuererklärungen, die von einem Steuerberater erstellt werden, bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden müssen. Von den 711.000 Steuererklärungen in Thüringen, die unter diese Fristenregelung fallen, wurden jedoch rund 271.000 verspätet eingereicht.
Aus den Kreisen der Thüringer Steuerberater ist zu vernehmen, dass diese Fristenregelung die realen Arbeitsabläufe nur bedingt berücksichtigt. Oftmals vergehen Monate, bevor die Steuerpflichtigen die notwendigen Belege für die Erstellung der Steuererklärung haben. Insofern könnten die Steuerberater erst ab Mai bzw. Juni des Folgejahres ihre eigentliche Arbeit aufnehmen. Es ist jedoch dann kaum noch möglich, die Frist 31.12. für alle Fälle einzuhalten. Letztlich erklärt sich dadurch die hohe Quote der Fristüberschreitungen in Thüringen.
Die Steuerpflichtigen müssen bei diesen Fristüberschreitungen jedoch auch mit Sanktionen durch die Finanzämter rechnen. So können die Finanzämter so genannte Verspätungszuschläge festsetzen. Dies geschah in Thüringen im Bezug auf die Steuererklärungen 2007 insgesamt in rund 20.000 Fällen. Rund 1,8 Millionen EUR mussten dabei die säumigen Steuerpflichtigen an Verspätungszuschlägen zahlen.
Frank Kuschel unterstützt eine Initiative der Steuerberater, die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen um zwei Monate zu verlängern. Durch eine solche Fristverlängerung könnten sich die Arbeitsabläufe bei den Steuerberatern und in den Finanzämtern verstetigen und die Steuerpflichtigen müssten nicht mehr im bisherigen Ausmaß Sanktionen in Form von Verspätungszuschlägen befürchten. In Bayern läuft hierzu ein entsprechendes Pilotprojekt. Die Thüringer Landesregierung will hier die Ergebnisse und Erfahrungen abwarten und erst dann entscheiden, ob es auch in Thüringen eine solche Fristenverlängerung geben kann. "Die vorgeschlagene Fristenverlängerung wäre nicht nur im Interesse der Steuerpflichtigen zu begrüßen, sondern würde unbestritten auch die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern optimieren und damit auch die Qualität der Prüfungen verbessern", ist Frank Kuschel überzeugt.
