Sabine Berninger: Viele Bürger kennen das Petitionsrecht gar nicht
Angesichts rückläufiger Zahlen Thüringer Bürgerinnen und Bürger, die von der Möglichkeit, Petitionen an den Landtag einzureichen, Gebrauch machen, müsse die traurige Tatsache kritisiert werden, dass "viele über dieses Instrument der Eingaben und Beschwerden kaum Bescheid wissen", sagt Sabine Berninger, LINKE Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses.
Sie erinnert mit Bedauern daran, dass der 2009 - im Jahr der Demokratie - durch die Linksfraktion eingebrachte Gesetzesentwurf nicht zum Anlass genommen wurde, die Rechte der Peteteten und des Ausschusses zu stärken. Symptomatisch dafür sei es, dass sich dieser Gesetzentwurf auch nicht im Jahresbericht wiederfinde. "Die CDU hatte sich einer sachlichen Debatte verweigert und den wissenschaftlichen Dienst um ein Gutachten bemüht, das bis heute nicht vorliegt", betont Berninger. "So wurde per Gutachteritis auf Zeit gespielt, bis das Gesetz der Diskontinuität anheim fallen konnte - ein Vorgang, der erneut zeigt, wie ernst es den Regierungstragenden mit der Demokratie ist."
DIE LINKE wird ihren Gesetzesentwurf erneut einbringen, kündigt Berninger an. Ziel sei es, durch öffentliche Sitzungen des Ausschusses für mehr Transparenz und Öffentlichkeit zu sorgen, wie dies in Bayern schon praktiziert werde. Auch soll der Petition aufschiebende Wirkung im Verwaltungsverfahren zukommen.
"DIE LINKE fordert außerdem einen anderen Umgang mit Massenpetitionen. Dazu sollten grundsätzlich Anhörungen stattfinden. Schließlich wenden sich hunderte Bürger - manchmal noch mehr - nicht aus Jux und Tollerei an den Ausschuss", sagt die Abgeordnete und verweist darauf, dass die Linksfraktion auch die Einführung eines Petitionsrechts auf kommunaler Ebene fordert, um einerseits das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Kommunen zu stärker und andererseits das Problembewusstsein der Gemeinden zu schärfen.
Frau Berninger spricht von einem "Motor für mehr Demokratie" und mahnt: "Wenn man sich für mehr Bürgernähe einsetzen will, gilt es auch die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Ein starkes Petitionsrecht, einhergehend mit einem mit umfassenden Rechten ausgestatteten Bürgerbeauftragten, ist dabei unabdingbar."
