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Ralf Hauboldt zur Neuordnung der Drei-Länder-Zusammenarbeit bei der Sicherungsverwahrung

Mit Blick auf aktuelle Medienberichte zur Kündigung des Dreiländer-Vertrages über die Zusammenarbeit bei der Sicherungsverwahrung durch das Land Sachsen-Anhalt fordert Ralf Hauboldt, dass die Thüringer Landesregierung „schnellstens klärt, welche Auswirkungen dieser Schritt auf den Vollzug der Sicherungsverwahrung für die Betroffenen aus Thüringen hat, die in Burg in Sachsen-Anhalt untergebracht sind bzw. noch untergebracht werden müssen“.

Der justizpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE kritisiert, dass sich die Probleme mit der Einrichtung in Burg schon seit Monaten abzeichnen, wie auch der Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage (v. Januar 2011) zu entnehmen war. Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, die die Sicherungsverwahrung in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt hatten, sei erkennbar, dass die Einrichtung in Burg die Vorgaben, wie z.B. die strikte räumliche Trennung zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung, nicht erfülle und daher dringender Handlungsbedarf bestehe.

Der weitere logistische Umgang mit der Sicherungsverwahrung zwischen den drei Ländern „muss zwingend berücksichtigen, dass gerade eine Reformdiskussion zu den rechtlichen Regelungen läuft, die auch den Thüringer Landtag erreichen wird, da sich die Länder an der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2012 verlangten Reform der Sicherungsverwahrung beteiligen müssen.“ Im Rahmen dieser Reformdiskussion müsse z.B. auch geprüft werden, so Hauboldt weiter, ob die Sicherungsverwahrung zur Erfüllung des so genannten Trennungsgebots besser an den Maßregelvollzug als besondere Abteilungen angegliedert werden sollte. „Allerdings haben wir im Bereich Maßregelvollzug derzeit eine heikle rechtliche Baustelle, da das auch in Thüringen praktizierte Modell der Privatisierung des Maßregelvollzugs und damit der Erfüllung hoheitlicher Staatsaufgaben durch private Klinikunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht auf seine mögliche Verfassungswidrigkeit überprüft wird“, gibt der LINKE Abgeordnete zu bedenken.

Hauboldt kündigt abschließend an, dass die Linksfraktion in der morgigen Sitzung des Justizausschusses die Landesregierung zur aktuellen Entwicklung in der Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt bei der Sicherungsverwahrung eingehend und kritisch befragen wird, „denn es muss schnellstens mit der Suche nach konkreten Lösungen begonnen werden.“

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