Nächster Schritt hin zu modernem Vergabegesetz
Am morgigen Donnerstag, 3.Mai, findet im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die mündliche Anhörung der Interessensvertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft zu geplanten Änderungen des Thüringer Vergabegesetzes statt. Als Themen werden u.a. der vergabespezifische Mindestlohn, die Gewichtung von sozial-ökologischen Kriterien sowie die Einführung des Bestbieterprinzips behandelt. Zusätzlich werden auch die schriftlichen Stellungnahmen ausgewertet.
„Besonders die Einführung des Bestbieterprinzips zum Bürokratieabbau oder den Schutz der Arbeitnehmerrechte bei Betreiberwechsel im Bereich des ÖPNV begrüßen wir im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums“, fasst Dieter Hausold, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zusammen. „Einigen müssen wir uns jedoch noch bei der Frage der Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns sowie der Ausgestaltung der sozial-ökologischen Kriterien. Zusätzlich sehen wir einen großen Bedarf an Fortbildungsmöglichkeiten bei den Vergabestellen, um die Rechtssicherheit für die Beschäftigten zu stärken“, so der LINKE-Abgeordnete weiter. Die neue EU-Rahmenrichtlinie zur Einbeziehung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärkt dieses Anliegen explizit und macht sozial-ökologische Beschaffung als Regelfall absolut möglich. „Wir wollen ganz klar keine unnötige bürokratische Last für die Unternehmen, aber Arbeitnehmerschutz entlang der Lieferkette und die Umweltverträglichkeit der Anschaffungen der öffentlichen Hand müssen gesichert werden“, betont Hausold.
