Letztentscheidungsrecht des Richterwahlausschusses bei allen Stellenbesetzungen
Zu den aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Thüringer Justiz und Justizministerium um die Besetzung einer Richterstelle beim Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) erklärt Ralf Hauboldt: „Der Richterwahlausschuss muss das Letztentscheidungsrecht bei allen Stellenbesetzungen von Richtern haben.“
Der LINKE Justizexperte bezeichnet es als „anachronistisch“ und „aus der Mottenkiste des Obrigkeitsstaates“, dass der Justizminister in Thüringen letztendlich „nach eigenem Gutdünken“ Stellenbesetzungen von Richtern vornehmen könne. Hauboldt verweist darauf, dass zurzeit im Justizausschuss des Landtages ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Beratung vorliegt, der die Verlagerung der Letztentscheidungskompetenzen vom Justizminister auf den Richterwahlausschuss für alle Stellenbesetzungen vorsieht.
Nach Ansicht des justizpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE ist die Stärkung der Entscheidungskompetenzen des Richterwahlausschusses gegenüber dem Ministerium als Teil der Exekutive mit Blick auf die Einhaltung der Gewaltenteilung dringend geboten, daher gingen auch Vorwürfe der Koalition fehl, es sei unzulässig, dass der Justizminister seine Kompetenzen verliere.
Hauboldt verweist in diesem Zusammenhang auch auf die schon seit Jahren von richterlichen Berufsverbänden vorgebrachte Kritik und Änderungsvorschläge. Wegen dieser in Deutschland – und damit auch in Thüringen – bestehenden Einschränkungen der Unabhängigkeit und der Selbstverwaltung der Justiz, würde die Bundesrepublik nach Einschätzung von Fachleuten nicht die Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft in der EU erfüllen.
Abschließend fordert der Abgeordnete die Regierungskoalition auf, sich im Justizausschuss des offensichtlich brisanten Problems der Richterwahl endlich anzunehmen. Auch sollten die Reformankündigungen der Regierung in Sachen Richterrecht nicht zu leeren Versprechungen verkommen.
