V-Leute bleiben ein Hochrisiko für Demokratie und Rechtsstaat

Katharina König-Preuss

Am 12. Mai 2026 jährt sich die Enttarnung des Neonazis Tino Brandt als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes zum 25. Mal. Dazu erklärt Katharina König-Preuss, Sprecherin für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Der Fall Tino Brandt ist einer der größten politischen Skandale in der Geschichte Thüringens nach der Wiedervereinigung. Ein führender Neonazi, Kopf des Thüringer Heimatschutzes und NPD-Funktionär wurde über Jahre vom Staat bezahlt. Dieses Geld floss nach Brandts eigenen Angaben auch in den Aufbau und die Stabilisierung extrem rechter Strukturen. Der Staat hat nicht nur zugeschaut, sondern mit dem Instrument V-Mann eine Szene mitfinanziert, aus deren Umfeld der NSU hervorging. Wer heute über rechte Gewalt, Rechtsterrorismus und Behördenversagen spricht, kommt an diesem Skandal nicht vorbei.“ König-Preuss kritisiert ebenso, dass auch ein Vierteljahrhundert später keine adäquaten Konsequenzen gezogen wurden.

 

 

Am 12. Mai 2001 berichtete die Thüringer Allgemeine, dass Brandt seit Jahren als Quelle des Thüringer Verfassungsschutzes geführt wurde. Später räumte dieser selbst ein, seit 1994 unter dem Decknamen „Otto“ für den Verfassungsschutz gearbeitet zu haben. Für seine Tätigkeit erhielt er insgesamt mehr als 200.000 DM. Brandt war zugleich zentrale Figur des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS), Teil des THS waren auch Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, die später 10 Menschen ermordeten.

 

König-Preuss weiter: „Tino Brandt war kein kleiner Zuträger am Rand der Szene, sondern Organisator, Netzwerker und Kader. Genau darin liegt der Kern des Problems: V-Leute sind keine neutralen Beobachter, sie sind Teil der Strukturen, sie genießen Ansehen, verfügen über Geld, Schutz und Kontakte. Im Fall Brandt hat der Verfassungsschutz mit staatlichen Mitteln einen Neonazi gestärkt, der die extreme Rechte in Thüringen professionalisierte. Das war ein systematisches Versagen mit Ansage. Auch die Rolle von V-Leuten im NSU-Komplex ist bis heute nicht vollständig aufgearbeitet, im Umfeld des Trios waren um die 40 V-Leute von Behörden eingesetzt. Einen Tiefpunkt stellte die umfassende Schredder-Aktion von Akten eines V-Mannes nur eine Woche nach der NSU-Selbstenttarnung beim Bundesamt für Verfassungsschutz dar.“

 

Untersuchungsausschüsse, Gerichtsverfahren und zivilgesellschaftliche Recherchen hätten gezeigt, wie sehr Geheimhaltung, Quellenschutz und Behördeninteressen der Aufklärung im Weg standen und weiterhin stehen. Dazu führt König-Preuss weiter aus: „Ein Vierteljahrhundert nach der Enttarnung Brandts ist die entscheidende Frage noch immer nicht beantwortet, wie tatsächlich eine wirksame Kontrolle derjenigen erfolgen soll, die im Geheimen mit Neonazis arbeiten und bei denen jene, die kontrollieren sollen, dazu angewiesen sind, nicht darüber zu sprechen. Solange V-Leute in extrem rechten Strukturen eingesetzt, bezahlt und geschützt werden können, besteht immer das Risiko, dass der Staat diejenigen stärkt, die er angeblich beobachten will. Das ist hoch gefährlich.“

 

Die Erfahrung aus Thüringen habe zudem gezeigt: Wenn Quellenschutz höher wiege als der Schutz von Menschenleben, dann sei die Grenze des Rechtsstaates überschritten. Die Abgeordnete abschließend: „Unter Rot-Rot-Grün wurde der V-Leute-Einsatz des Verfassungsschutzes immerhin auf Fälle des Terrorismus streng limitiert, dass die Regierung von Mario Voigt sich davon verabschiedet hat und den Einsatz wieder breiter ermöglicht, ist ein Problem. Wer aus dem NSU-Komplex lernen will, muss den V-Leute-Einsatz grundlegend infrage stellen. Demokratie schützt man nicht, indem man Neonazis finanziert. Rechtsstaatlichkeit entsteht nicht durch Geheimhaltung, sondern durch Aufklärung, Verantwortung und Kontrolle. Der Staat muss dabei konsequenter an der Seite der Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt stehen und nicht an die Strukturen stärken, die Menschen bedrohen.“

Mehr aktuelle Themen