Justizausschuss muss sofort mit umfassender Aufarbeitung von Ermittlungspannen gegen Rechtsextreme beginnen
Die heutigen Medienveröffentlichungen zum 1997 unterbliebenen Haftantritt des Neonazis und Mitglieds der so genannten „Zwickauer Zelle “ Uwe B. „bestätigen, dass der Justizausschuss schnellstens mit der umfassenden Aufarbeitung der Ermittlungspannen gegen die Rechtsextremen und der Verantwortung der Thüringer Justizbehörden daran beginnen muss“, unterstreicht Ralf Hauboldt. Der Justizpolitiker informiert darüber, dass die Linksfraktion eine Sondersitzung beantragt hat.
„Dass von der Staatsanwaltschaft in Thüringen und der in die Ermittlungen einbezogenen Polizei die offensichtlich zahlreich bestehenden Möglichkeiten nicht genutzt wurden, gegen diese gewalttätigen und militanten Rechtsextremen vorzugehen, gehört zu einer monströsen und skandalösen Kette“, so Hauboldt. Daher lege der mit der Aufforderung zur Einberufung der Justizausschuss-Sondersitzung eingebrachte Antrag der LINKE-Fraktion einen inhaltlichen und zeitlichen Schwerpunkt auf die Thüringer Aktivitäten des Rechtsextremen-Trios und ihrer Unterstützer sowie die Arbeit der Justiz- und Ermittlungsbehörden in den Jahren 1997 bis 2003. „Nicht nachvollziehbar ist, warum der schon verurteilte Uwe B. 1997 oder dann 1998 nicht zum Haftantritt verpflichtet bzw. der zuständigen Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass die Thüringer Justizbehörden offensichtlich nicht alle Möglichkeiten ausschöpften, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Aufgeklärt werden muss, welche Motive bei den Behörden für dieses unverständliche Verhalten eine Rolle spielten. Sofern der Justizausschuss zu Tage fördert, dass unzureichend, schlampig oder verharmlosend seitens leitender Beamter der Justiz agiert wurde, müssten weit reichende politische Fragen gestellt werden.
Die LINKE-Fraktion werde den eingereichten Antrag auf Berichterstattung bis zur Sondersitzung am Mittwoch mit einer aktuellen Frageliste an die Landesregierung fortschreiben. Der Abgeordnete fordert, dass auch die frühere Ermittlungstätigkeit der Justiz umfassend und von unabhängiger Seite durch die Untersuchungskommission überprüft werden muss, allerdings sollte der Thüringer Landtag bei dieser Aufklärungsarbeit eingebunden sein. „Im demokratischen Rechtsstaat verlangt die Verfassung, dass das Parlament das Handeln der Exekutive, also von Regierung und Behörden, umfassend kontrolliert und gegebenenfalls auf Korrekturen dringt, eine Selbstkontrolle durch die Regierung reicht nicht aus“, so Hauboldt.
